Die geplante Neuregelung der Handy-Sicherstellung stößt vor der anstehenden Nationalratssitzung auf Probleme. Laut einer gemeinsamen Stellungnahme von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) werden die aktuellen Verhandlungen nicht rechtzeitig abgeschlossen sein. Eine fristgerechte Neuregelung wird nun angestrebt, aber bis zum 1. Januar ist die Einigung unwahrscheinlich.
Bisher verliefen die Verhandlungen laut der Stellungnahme „konstruktiv und intensiv“. Dennoch sind aufgrund offener Fragen noch keine Beschlüsse zur Neuregelung der Sicherstellung von Daten und Datenträgern möglich. Die Notwendigkeit dieser Neuregelung ergibt sich aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung als Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre und das Datenschutzgesetz einstuft.
Ab Anfang 2025 werden daher die entsprechenden Passagen aufgehoben, was die Sicherstellung von Handys, anderen elektronischen Datenträgern und sogar sämtlichen Gegenständen betrifft. Ohne eine neue Regelung wären ab dem 1. Jänner keine Gegenstände mehr gesetzmäßig sicherstellbar.
Die Entscheidung zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes hat weitreichende Konsequenzen für die Durchsetzung von Gesetzen und die Arbeit der Justizbehörden. Es handelt sich um einen Balanceakt zwischen dem Schutz der persönlichen Daten und dem rechtmäßigen Vorgehen bei Ermittlungen und strafrechtlichen Verfahren. Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig es ist, rechtliche Rahmenbedingungen so anzupassen, dass sie den heutigen Anforderungen an Datenschutz und Bürgerrechte gerecht werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verhandlungen verlaufen und ob eine Einigung bis zur Frist erreicht werden kann. Die Debatte über die Handy-Sicherstellung wird weiterhin die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und politischen Akteure auf sich ziehen, da sie grundlegende Fragen zum Schutz der Privatsphäre und dem Umgang mit persönlichen Daten aufwirft.