Am 24. September 2024 hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 präsentiert. Dieser Entwurf sieht erhebliche Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen vor, die auch die Angestellten des Landes betreffen. Trotz dieser Einschnitte sind Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung der Beamtinnen und Beamten nicht vorgesehen. Der bereits am 19. Juli 2024 vom Landtag verabschiedete Gesetzesentwurf zur Anpassung von Besoldungen und Versorgungen bleibt unverändert. Auch die Tarifbeschäftigten werden von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sein.
Ein zentraler Punkt des neuen Haushaltsplans sind Einsparungen im Bereich der Beihilfe. Geplant sind drei spezifische Maßnahmen, die insgesamt 6,2 Millionen Euro an Konsolidierungsbeiträgen einbringen sollen. Zunächst wird der jährliche Selbstbehalt für Beamte gestaffelt nach Besoldungsgruppen angehoben. Ab 2025 wird dieser Selbstbehalt für die niedrigeren Besoldungsgruppen A10 bis A11 bei 160 Euro liegen und bis zu 710 Euro für die höchsten Gruppen steigen. Auch die Beihilfefähigkeit von Heilpraktikerleistungen wird gestrichen, und Brillengestelle sind ab 2025 nur noch für unter 18-Jährige beihilfefähig.
Einsparungen und deren Konsequenzen
Die genauen Details zu diesen Regelungen sind noch nicht vollständig festgelegt, und das entsprechende Gesetz oder die Verordnung liegt dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) derzeit nicht zur Prüfung vor. Der DGB und seine angehörenden Gewerkschaften planen, im Rahmen der beamtenrechtlichen Einflussnahme den vorgeschlagenen Kürzungen entschieden entgegenzutreten. Diese Maßnahmen könnten zu erheblichen finanziellen Belastungen für viele Beamte führen, da sie auf dringend benötigte Unterstützungen in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten verzichten müssten.
Besonders bemerkenswert ist, dass der neu beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds für das kommende Jahr vorsieht. Diese Entscheidung wurde von vielen begrüßt, stellt jedoch einen Schritt dar, der die weiteren Zuführungen zu diesem Fonds betrifft, die nun ausgesetzt werden. Dies wird vonseiten des DGB kritisch betrachtet, da die Zuführungen häufig aus einem unfreiwilligen Verzicht der Beamten auf frühere Gehaltsanpassungen bestehen. Auch hier plant der DGB, seine Bedenken während des bevorstehenden Beteiligungsverfahrens deutlich zu machen.
Die Komplexität der Situation erfordert eine eingehende Betrachtung, da durch die geplanten Sparmaßnahmen nicht nur die Beamten, sondern auch die allgemeine öffentliche Wahrnehmung von Nutzung und Zugang zu Sozialleistungen betroffen ist. Im Moment bleibt abzuwarten, wie die konkreten Entscheidungen und Regelungen in den kommenden Monaten weiter ausgearbeitet werden.
Die Pläne stammen aus dem Bestreben, die Haushaltslage des Landes zu verbessern, haben jedoch direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Beamten. Der DGB wird die möglichen Folgen des Haushaltsentwurfs weiterhin im Blick behalten und sich für die Interessen seiner Mitglieder starkmachen. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden sich im detaillierten Bericht von nord.dgb.de.