In Mecklenburg-Vorpommern wirft der Fall eines untergetauchten Asylbewerbers, der in einen Vergewaltigungsprozess verwickelt war, schwere Fragen über die Zusammenarbeit der Behörden auf. Obwohl Plätze im Abschiebegefängnis in Glückstadt zur Verfügung standen, scheiterte die geplante Inhaftierung an einem Mangel an Personal für den Transport. Die kryptischen Details enthüllte der stellvertretende Landrat des Kreises Rostock, Stephan Meyer, in einem Schreiben an die AfD-Kreistagsabgeordnete Steffi Burmeister.
Der Asylbewerber, der bereits 2016 als ausreisepflichtig galt, tauchte nach einem gescheiterten Abschiebeversuch 2018 unter. Ihm wurde vorgeworfen, Ende 2018 eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben. Der Haftbefehl wurde zwar 2020 erlassen, doch er konnte erst im März dieses Jahres gefasst werden – offenbar eher durch Zufall. Dem Mann fehle außerdem die Identität: Ein abschiebungsnotwendiger Pass könne aufgrund zweifelhafter Personendaten nicht besorgt werden.
Plätze frei, aber keine Polizisten in Sicht!
Die Erkenntnisse sind bizarr und zugleich erschreckend: Freie Plätze im Abschiebegewahrsam wären da gewesen, doch es gab schlicht keine Polizisten, die für den notwendigen Transport sorgen konnten. Zusätzlich verweigerte die Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr, die Verantwortung für den Asylbewerber zu übernehmen, Amtshilfe aus Kapazitätsgründen, trotz eines eigenen Vollzugsdienstes. Andere Polizeidienststellen gaben ähnliche kapazitätsbedingte Absagen zur Mithilfe.
Kritik am Behördenchaos
Das Versagen der Behörden könnte jederzeit erneut zu ähnlichen Fällen führen, ergänzt Meyer. Trotz dramatischer Ereignisse ist keine grundlegende Verbesserung in Sicht. Die Behörden reagieren, wenn überhaupt, mit Phrasen. Meyer erklärt, dass man bei jedem Einzelfall individuell handeln müsse. Doch konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungen fehlen weiterhin, während der Asylantragsteller weiterhin unauffindbar bleibt.