Die politische Lage in Thüringen wird zunehmend kompliziert, da die CDU und die Wagenknecht-Partei BSW Pläne schmieden, um die AfD vor der anstehenden Landtagswahl zu umgehen. Bei der Regierungsbildung steht die Bildung einer sogenannten Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD an, wobei Mario Voigt als potenzieller Ministerpräsident ins Spiel gebracht wird. Die Situation wird durch die bevorstehende Wahl des Landtagspräsidenten am 26. September weiter angespannt, da die AfD als stärkste Kraft einen ersten Kandidaten vorschlagen darf, was möglicherweise zu erheblichem politischen Geschacher führen könnte.
Die AfD hat bereits Wiebke Muhsal als Kandidatin für das Amt nominiert. Für ihre Wahl benötigt die Partei jedoch eine einfache Mehrheit im Landtag, was in der gegenwärtigen Konstellation fraglich bleibt, da die anderen Fraktionen eine AfD-Politikerin an der Spitze des Landtags ablehnen. Insbesondere die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, was die Akzeptanz ihrer Kandidatur in der übrigen politischen Landschaft zusätzlich erschwert.
Änderung der Geschäftsordnung als strategischer Schachzug
Um eine längere Hängepartie und mögliche Verzögerungen bei der Regierungsbildung zu vermeiden, planen die CDU und BSW eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Der Vorschlag sieht vor, dass alle Fraktionen gleich zu Beginn Kandidaten vorschlagen können. Normalerweise müssen die anderen Parteien warten, bis die AfD zwei Wahlgänge verloren hat, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann, bevor der Landtag handlungsfähig ist.
Der CDU-Abgeordnete wirft der AfD vor, sich durch „Taschenspielertricks“ versuchen zu wollen, um Einfluss zu nehmen. Björn Höcke, der Chef der Thüringer AfD, zeigt sich skeptisch. Aus seiner Sicht könnte die Initiative von CDU und BSW nicht rechtens sein und eine Abstimmung über die Geschäftsordnung vor der Wahl eines neuen Präsidenten sei nicht möglich. Laut Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, sei die Rechtslage klar, und das Vorgehen der anderen Parteien würde gegen die geltenden Regeln verstoßen.
Rechtslage und Machbarkeit der Initiative
Die verfassungsrechtliche Bewertung der Situation fällt jedoch anders aus: Der Jurist Philipp Austermann betont, dass der Landtag das Recht hat, seine Geschäftsordnung zu ändern, auch bevor ein neuer Präsident gewählt wird. In der thüringischen Verfassung ist zwar festgelegt, dass eine Geschäftsordnung vorhanden sein muss, jedoch gibt es keine spezifischen Regelungen, die den Zeitpunkt für deren Erlass beschränken.
Dies bedeutet, dass der neue Landtag zwar traditionellerweise erst nach der Wahl des Präsidenten aktiv wird, jedoch keine rechtliche Hürde existiert, die eine vorzeitige Änderung der Geschäftsordnung verhindern würde. Der Vorstoß der CDU und BSW wird als ungewöhnlich, aber zulässig eingestuft. Für die Umsetzung dieser Änderung wird eine einfache Mehrheit im Landtag benötigt, und erste Unterstützungsbekundungen aus den Reihen der SPD sind bereits in Sicht.
Eine spannende Debatte steht bevor, und die kommenden Tage werden zeigen, wie sich die politischen Kräfte in Thüringen weiter entwickeln. Das Interesse an der bevorstehenden Wahl und den neuartigen Strategien, um die AfD in Schach zu halten, steigt in der politischen Szenerie Deutschlands. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.merkur.de.