Tirol setzt sich gegen den sogenannten „Ausverkauf“ des Landes zur Wehr und versucht, die Interessen der Einheimischen und Landwirte zu stärken. Die Regierung plant, das „Grundverkehrsgesetz“ anzupassen, um den Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Immobilien neu zu regeln. Ein zentraler Punkt dieser Gesetzesänderung soll die Mitbestimmung der Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken durch EU-Ausländer sein.
Angesichts des zunehmenden Massentourismus in vielen Urlaubsorten ergreifen auch die Tiroler Maßnahmen, um den „Ausverkauf“ zu stoppen. Die geplante Gesetzesänderung im Mai wird auch die betroffenen Gemeinden in Entscheidungsprozesse einbeziehen, wenn es um den Kauf von Immobilien durch Nicht-EU-Bürger geht. Die Landwirtschaftskammer unterstützt diese Maßnahmen und fordert die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz in Tirol, um einen möglichen Verkauf von Tirol zu verhindern. Dabei wird angedeutet, dass die Abschaffung der Funktion des „Landesverkehrsreferenten“ im Jahr 2012 eine Überprüfung der Behördenentscheidungen erschwert hat.
Ein Grund für die strengeren Richtlinien sind die Anfragen von süddeutschen und oberitalienischen Investoren nach zum Verkauf stehenden Bauernhöfen. Es wird betont, dass der Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft im Interesse des Landeskulturerbes liegt. Die Zahl der ausländischen Käufer von Bauernhöfen in Österreich steigt, was einen Rückgang der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zur Folge hat. Gemeinden sehen sich jedoch in diesem Prozess benachteiligt, da sie land- und forstwirtschaftliche Flächen benötigen für verschiedene Infrastrukturprojekte und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten.