Österreich

Österreichs neue Verkehrsnovelle ab Juli: Mehr Befugnisse für Gemeinden und Regelung zum Grünblinken an Ampeln

"Geheimnisvolle Änderungen im Verkehrsgesetz - Was steckt hinter den neuen Tempo-Kontrollen in Österreich?"

Ab Juli 2024 tritt in Österreich eine neue Verkehrsordnung in Kraft, die verschiedene Aspekte des Straßenverkehrs regelt. Eine wichtige Neuerung betrifft die Tempo-Kontrollen und Geschwindigkeitsbegrenzungen im Land. Gemeinden erhalten mehr Befugnisse bei der Geschwindigkeitsüberwachung, wobei die Kontrolle weiterhin hauptsächlich in der Verantwortung der Bezirkshauptmannschaften oder der Polizei liegt. Unter spezifischen Bedingungen dürfen Gemeinden jedoch ab dem 1. Juli eigenständig Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Des Weiteren haben Bürgermeister mehr Spielraum bei der Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulen, Spielplätzen oder Seniorenheimen. Expertenmeinungen sind dennoch erforderlich, um angemessene Entscheidungen zu treffen. Die Novelle des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC) betont, dass Geschwindigkeitsreduktionen nicht zwangsläufig von 50 km/h auf 30 km/h erfolgen müssen, sondern auch eine Begrenzung auf 40 km/h möglich ist.

Eine wichtige Frage, die in der Verkehrsnovelle geklärt wird, betrifft das „Grünblinken“ an Ampeln. Diese Regelung bleibt unverändert, wobei das Blinken des grünen Lichts vor dem Ende der Grünphase den Verkehrsfluss an neuralgischen Auffahrten verbessern und die Staugefahr reduzieren soll. In Österreich wird diese Funktion beibehalten, während andere Ampeln nur in speziellen Fällen erlaubt sind.

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Zusätzlich treten ab dem 6. Juli 2024 neue EU-Regelungen in Kraft, die Assistenzsysteme in erstzugelassenen Fahrzeugen verpflichtend machen. Diese Systeme wie Alkolocks, intelligenter Geschwindigkeitsassistent und Notbremsassistent sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Es wird empfohlen, dass alle Autofahrer die neuen Regelungen beachten und gegebenenfalls ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten.

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