Österreich

Österreich führt AT-alert System ein: Warnmitteilungen auch in Südtirol empfangbar

Die Zukunft der Alarmierung: IT-alert im Einsatz in Südtirol

Die Einführung des AT-Alert-Systems in Österreich ab dem 9. September hat auch Auswirkungen auf das angrenzende Südtirol. Das Alarmsystem, das bereits in Italien erfolgreich angewendet wird, wird nun in Österreich als AT-alert eingeführt. Diese Maßnahme ist Teil eines schrittweisen Prozesses zur Implementierung des Alert-Systems im gesamten EU-Raum.

Die Testphase für das AT-Alert-System beginnt am kommenden Montag, dem 9. September, mit dem Versand von Testwarnungen an Mobiltelefone in Österreich. Durch die Nähe zu den Bundesländern Tirol und Salzburg können diese Warnmitteilungen auch von Mobiltelefonen in Südtirol empfangen werden, solange sie sich in der betroffenen Mobilfunkzelle befinden – ein Prozess, der als „Overshooting“ bezeichnet wird.

Die Einführung des Alarmsystems in Südtirol wurde bereits im Vorjahr erfolgreich getestet, und auch in diesem Jahr steht eine weitere Testalarmierung am 20. November bevor. Die Agentur für Bevölkerungsschutz wird zeitnah über die Details informieren.

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Die IT-Alert-Nachrichten basieren auf der Cell-Broadcast-Technologie, die es ermöglicht, einseitige Textnachrichten in Mobilfunknetzen zu versenden. Wenn eine IT-Alert-Benachrichtigung auf einem Gerät eingeht, werden vorübergehend alle anderen Funktionen des Mobiltelefons blockiert. Um das Gerät wieder normal nutzen zu können, muss die Benachrichtigung bestätigt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Alert-Systems ist die Tatsache, dass Behörden im Katastrophenfall keine persönlichen Daten von Handybesitzern benötigen, da sie über die Cell-Broadcast-Technologie anonym Warnungen an alle Personen innerhalb eines Gefahrenbereichs senden können.

Die Einführung des AT-Alert-Systems in Österreich und damit auch die Möglichkeit, Warnmitteilungen in Südtirol zu empfangen, markiert einen wichtigen Schritt in der Initiative zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Bürger vor potenziellen Gefahrensituationen.

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