Bundesheer unterstützte 2023 mit 37.000 Stunden
Unterstützung und Dualnutzen
Im vergangenen Jahr hat das Bundesheer insgesamt 271 Unterstützungsleistungen in ganz Österreich erbracht. Über 4.000 Soldatinnen und Soldaten leisteten fast 37.000 Stunden, um zivile Einsatzorganisationen und die Bevölkerung zu unterstützen. Diese Unterstützungen umfassen die Bereitstellung von militärischer Infrastruktur für Polizeieinsätze, Truppenverpflegung und Unterkünfte für Rettungsorganisationen sowie die Unterstützung bei Großveranstaltungen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner betonte, dass diese Maßnahmen nicht nur die Ausbildung der Soldaten fördern, sondern auch einen direkten Nutzen für die Gesellschaft haben. Durch die Bereitstellung militärischer Ressourcen für öffentliche Zwecke wird die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gestärkt, während die Gesellschaft von der zusätzlichen Unterstützung bei zivilen Herausforderungen profitiert.
Verteilung der Unterstützungsleistungen
Die meisten der insgesamt 271 Unterstützungsleistungen erwuchsen aus der Bereitstellung und Nutzung militärischer Infrastruktur für Behörden oder Einsatzkräfte. Das Bundesheer führte 237 dieser Leistungen durch, indem es beispielsweise militärische Liegenschaften für Übungszwecke zur Verfügung stellte. Die Pioniere des Bundesheeres führten im Jahr 2023 insgesamt 15 Unterstützungsleistungen durch. Diese beinhalteten den Auf- und Abbau sowie die Renovierung von Brücken und dienten gleichzeitig als wichtige Aus- und Fortbildungsmöglichkeit für die Soldaten, um ihre Fähigkeiten zur Erfüllung von Aufgaben der militärischen Landesverteidigung zu vertiefen.
Bundesländerbilanz
Die Verteilung der Unterstützungsleistungen nach Bundesländern zeigt, dass Niederösterreich im Jahr 2023 mit 76 Einsätzen den Höchstwert erreichte. In Salzburg waren es 70 Leistungen, gefolgt von 38 in Oberösterreich und 29 in Tirol. In den übrigen Bundesländern wurden unterschiedlich viele Unterstützungsleistungen durchgeführt, wobei die Landespolizeidirektionen vorwiegend militärische Infrastruktur für Übungszwecke zur Verfügung gestellt bekamen. Insgesamt zeigte sich eine vielfältige Unterstützung des Bundesheeres in verschiedenen Regionen Österreichs.
Unterstützungsleistung oder Assistenzeinsatz?
Es ist wichtig zu unterscheiden, dass das Bundesheer nicht nur Unterstützungsleistungen, sondern auch Assistenzeinsätze durchführt. Assistenzeinsätze werden angefordert, wenn die Behörden ihre eigenen Ressourcen nicht mehr ausreichen. Die Kosten für Assistenzeinsätze übernimmt das Bundesheer. Im Gegensatz dazu werden Unterstützungsleistungen nur erbracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Assistenzeinsatz nicht gegeben sind und eine erheblicher Ausbildungsnutzen oder ein klar erkennbarer wehrpolitischer Mehrwert für das Bundesheer besteht. In solchen Fällen trägt der Antragsteller die Kosten für die Unterstützungsleistungen.