St. Pölten

St. Pölten: Ex-Häftling soll Jugendliche zum radikalen Islam bekehren

Nach seiner Haftentlassung versuchte ein 20-jähriger Nordmazedonier in St. Pölten, Jugendliche zum radikalen Islam zu bekehren – jetzt steht er erneut vor Gericht!

Ein bemerkenswerter Fall wird derzeit am Landesgericht St. Pölten verhandelt, der wiederholt die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema Terrorismus lenkt. Ein 20-jähriger Nordmazedonier, der erst vor wenigen Wochen aus der Haft entlassen wurde, sieht sich erneut schweren Vorwürfen gegenüber. Trotz seiner vermeintlichen Deradikalisierung, die nach Gesprächen mit Betreuern als gelungen galt, wird er beschuldigt, Jugendliche zur Ideologie des radikalen Islam zu beeinflussen.

Der Angeklagte, dessen äußeres Erscheinungsbild sich seit seinem letzten Prozess verändert hat, wurde im August 2023 wegen terroristischer Vereinigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Von diesen waren 16 Monate bedingt. Nach seiner Entlassung im Oktober gab es zunächst Hoffnung, dass er sich geändert habe. Doch bereits einige Wochen später deuteten Hinweise darauf hin, dass er weiterhin als ideologische Führungsfigur für Jugendliche agierte.

Einfluss auf junge Menschen

Ermittler des Falles berichten, dass der Angeklagte mehrere Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren um sich versammelte. Diese schienen ihn als Mentorenfigur wahrzunehmen. Bei einem kürzlichen Prozess kamen zwei dieser Jungen als Zeugen vor Gericht. Richterin Doris Wais-Pfeffer stellte ihnen auf den Zahn: „Haben Sie Angst vor ihm? Wollen Sie ihn schützen?“ Die Antworten der Jungen waren jedoch inkonsistent, was die Richterin veranlasste, tiefer zu bohren.

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Ursprünglich hatten die Jugendlichen der Polizei gegenüber ausgesagt, der Angeklagte habe sie versuchen wollen, für den IS und die Hamas zu gewinnen. Dennoch sagten sie nun, er habe ihnen lediglich geraten, sich von diesen Gruppen fernzuhalten. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Ambivalenz und den Druck, unter dem diese jungen Zeugen stehen.

Bedeutsam ist auch, dass der Angeklagte die Jugendlichen dazu aufgefordert haben soll, ihre Hosen über den Knöcheln zu tragen, was als Zeichen radikalen islamischen Glaubens interpretiert wird. Dies deutet darauf hin, dass er aktiv versucht, seine Ideologie und Ansichten zu verbreiten, indem er sogar die Kleidung seiner Anhänger beeinflusst hat. Solche Kleiderzeichen tragen zur Sichtbarkeit der radikalen Identität bei.

Trotz seiner leugnenden Haltung und den Behauptungen, es handle sich um harmlose Gruppendynamiken, blieben die Hinweise auf seine radikale Agenda unübersehbar. Der Angeklagte, der nach seiner ersten Verurteilung mit Graffitis auf sich aufmerksam machte, ist weiterhin bestrebt, sein Verhalten zu verharmlosen.

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Sein Verteidiger versuchte, die Aussagen der Zeugen als widersprüchlich darzustellen, um das Verhalten seines Mandanten zu relativieren. Dennoch blieb der Schöffensenat skeptisch und wertete die Darstellungen des Angeklagten als unglaubwürdig. Trotz der möglichen Strafe bis zu zehn Jahren wurde er mit fünf Jahren verurteilt.

Wie die Ereignisse weiter verlaufen werden und ob neue Themen im Kampf gegen den Terrorismus an die Oberfläche kommen, bleibt abzuwarten. Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderung, mit der Behörden konfrontiert sind, wenn es darum geht, eine Gruppe junger Menschen vor der Beeinflussung durch radikale Ideologien zu schützen. Eine detaillierte Betrachtung der Thematik findet sich in einem ausführlichen Bericht auf www.meinbezirk.at.

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