Neunkirchen

Eifersüchtiger Stalker vor Gericht: Elf Monate Haft für schlimmste Belästigung!

In Ternitz terrorisierte ein eifersüchtiger 28-Jähriger seine Ex-Freundin und ihre drei Kinder über Wochen hinweg mit Stalking, Anrufen und Einbrüchen in ihre Privatsphäre, was schließlich zur Polizei-Einschaltung und einem Strafprozess führte, in dem er sich teilweise schuldig bekannte und nun mit elf Monaten Haft rechnen muss.

In einem aufsehenerregenden Fall von beharrlicher Verfolgung in Ternitz wurde ein 28-jähriger Mann verurteilt, der seine Ex-Freundin und ihre Kinder über einen längeren Zeitraum belästigt hat. Der Beschuldigte, ein als eifersüchtig geltender Stalker, steht im Verdacht, die persönlichen Grenzen seiner Ex-Partnerin nicht respektiert zu haben. Die Anklage wirft ihm vor, dass er trotz der Trennung von seiner Ex-Lebensgefährtin, mit der er drei Kinder hat, beharrlich und aggressiv auftrat.

Die Vorfälle, die schließlich zur Anzeige führten, begannen im August, als die Frau sich an die Polizei wandte. Sie berichtete, dass der Angeklagte sie sowie ihre Tochter mehrfach in der Öffentlichkeit aufsuchte. „Ich habe keinen Kontakt zu ihm gewollt“, berichtete die Frau im Gericht, „aber er hat mich täglich Dutzende Male angerufen und mir sogar mein Handy gestohlen.“ Diese ständige Belästigung führte bei ihr zu Schlaflosigkeit, Nervenzusammenbrüchen und einer allgemeinen gesundheitlichen Labilität.

Die Auswirkungen der Belästigung

Die psychischen Folgen für die Klägerin waren gravierend. „Er möchte mich kontrollieren und zeigt krankhafte Eifersucht“, führte sie aus. Zudem berichtete sie, dass er bei ihrer Wohnung so lange an der Tür klingelte und an den Fenstern klopfte, bis sie wiederholt die Polizei verständigen musste. Der Stress und die Angst, die sie erlebte, haben ihr Leben stark beeinträchtigt.

Kurze Werbeeinblendung

Im Prozess gab der 28-Jährige an, teilweise schuldig zu sein. Er erklärte: „Ich habe mir Sorgen gemacht um sie und meine Kinder. Es war auf gar keinen Fall meine Absicht, sie zu belästigen. Es wird nie wieder vorkommen.“ Trotz dieser Entschuldigung ist der Mann mittlerweile in Haft, seit Mitte August. Die Richterin sah es als notwendig an, ein Zeichen gegen solches Verhalten zu setzen.

Am Ende wurde der mehrfach vorbestrafte Angeklagte zu elf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte die Entscheidung anfechten könnte. Dies könnte je nach Ausgang der Berufung Auswirkungen auf den gesamten Fall haben und möglicherweise die bereits erlittenen traumatischen Folgen für die Klägerin noch verstärken.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie ernst nehmen die Justiz und die Polizeikräfte in Deutschland derartige Vorfälle. Die Sicherheit von Frauen und Kindern steht im Vordergrund, und die Behörden ergreifen Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Mehr Informationen und Details zu diesem Vorfall sind auf www.noen.at zu finden.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"