In Reaktion auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente, hat der Nationalrat einstimmig ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet. Dieses trat am 15. Juli 2024 in Kraft. Als eine nationale unabhängige Aufsichtsbehörde für den Bereich der Gesetzgebung und die damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten wurde das Parlamentarische Datenschutzkomitee gemäß §§ 35a ff des Datenschutzgesetzes eingeführt. Seine Zuständigkeiten sollen ab dem 1. Januar 2025 wahrgenommen werden.
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wird mindestens drei und höchstens sechs Mitglieder haben. Diese Mitglieder werden vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses ernannt und benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre, während der sie ihre beruflichen Verpflichtungen weiterhin ausüben können.
Die Voraussetzungen für die Bestellung als Mitglied des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, einschließlich der erforderlichen Qualifikationen und Unvereinbarkeiten, sind in § 35b Abs. 2 und 3 des Datenschutzgesetzes festgelegt. Gemäß § 35b Abs. 5 des Datenschutzgesetzes erhalten die Mitglieder des Komitees eine Vergütung für ihre Aufgaben sowie eine Erstattung ihrer Reisekosten.
Bewerbungen für die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Datenschutzkomitee müssen bis zum 30. August 2024 beim Präsidenten des Nationalrates eingereicht werden. Der Präsident des Nationalrates wird die eingegangenen Bewerbungen den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema können in der Parlamentskorrespondenz Nr. 835/2024 eingesehen werden.
In einem Artikel von www.parlament.gv.at zu sehen, hat der Nationalrat ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, nachdem der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil zur Anwendung der DSGVO durch Parlamente gefällt hat. Als Reaktion darauf wurde das Parlamentarische Datenschutzkomitee als nationale Aufsichtsbehörde für den Bereich der Gesetzgebung eingerichtet. Es wird ab dem 1. Januar 2025 aktiv sein und mindestens drei Mitglieder haben. Bewerbungen für die Mitgliedschaft im Komitee müssen bis zum 30. August 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen zu diesem Thema können in der Parlamentskorrespondenz Nr. 835/2024 eingesehen werden.