Das Handelsgericht Wien hat im „Stinkefinger-Prozess“ gegen den impfkritischen „Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ geurteilt, dass dieser der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer 400 Euro sowie die Verfahrenskosten zahlen muss. Der Verein kommentierte ein Twitter-Posting von Maurer mit ihrem berühmten „Stinkefinger“-Foto, woraufhin Maurer wegen Urheberrechtsverletzung klagte. Das Gericht sprach der Klägerin recht zu, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da GGI Berufung eingelegt hat.
Einblick in den Fall
Im Februar 2023 kommentierte der „Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ ein Post von Sigrid Maurer, in dem sie einem politischen Mitbewerber „Hass und Niedertracht“ vorwarf, mit dem bekannten Foto und den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt…“. Diese Aktion führte dazu, dass Maurer rechtliche Schritte einleitete aufgrund der Verletzung ihrer Urheberrechte, was letztendlich zur gerichtlichen Entscheidung führte.
Kritik an der Entscheidung
Madeleine Petrovic äußerte Unzufriedenheit über das Urteil und störte sich insbesondere an der Begründung, die aus ihrer Sicht eine falsche Interpretation des Fotos darstellt. Sie betonte, dass die Pose auf dem Bild keineswegs aggressiv oder hasserfüllt sei, sondern vielmehr ein Bekenntnis zu einer gegenteiligen Haltung gegenüber einer bestimmten Gruppe darstelle. Petrovic kritisiert zudem angebliche Verfahrensfehler, wie das Fehlen von Zeugenladungen für Maurer und sie selbst.
Die ehemalige Grünen-Chefin sieht das Urteil als nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant, da es in ihren Augen zeigt, dass die Justiz in politischen Fällen möglicherweise anders handelt. Petrovic meint, dass dieses Urteil ein „schiefes Licht“ auf die Justiz wirft, insbesondere im Zusammenhang mit den politischen Positionen von Sigrid Maurer und der grünen Justizministerin Alma Zadić.