In einem bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren des Immobilienkonzerns Signa hat das Handelsgericht Wien die Eigenverwaltung der Tochtergesellschaft Signa Development Selection AG eingeschränkt. Diese Entscheidung erfolgte auf Antrag von Sanierungsverwalterin Andrea Fruhstorfer und ist im digitalen Amtsblatt der Republik vom 21. September dokumentiert.
Der Antrag zur Beschränkung wurde Anfang September eingereicht. Laut Fruhstorfer zielt dieser Schritt darauf ab, eine Rechtssicherheit im Umgang mit den Gläubigern zu schaffen. Er soll sicherstellen, dass alle Abläufe klar und transparent sind, was letztlich den Gläubigern zugutekommt.
Rechtliche Maßnahmen und Unterstützung
Durch diese Entscheidung sind der Signa Development nun mehrere Forderungen und Ansprüche untersagt. Dies ermöglicht der Sanierungsverwalterin, spezifische Ansprüche der Gläubiger gerichtlich durchzusetzen. Das Management des Unternehmens, unter der Leitung von Markus Neurauter, unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich.
„Die Trennung zwischen der Verwertung der Immobilien und der Geltendmachung von Ansprüchen wird dazu beitragen, das Verfahren zu beschleunigen“, so Fruhstorfer. Die Behörden hoffen, durch klare Zuständigkeiten Nachteile für die Gläubiger zu vermeiden und die Insolvenzmitarbeiter effizienter arbeiten zu lassen. Dieser Schritt könnte somit nicht nur rechtliche Klarheit verschaffen, sondern auch die Abwicklung des Verfahrens optimieren.
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