Kärnten

Kärntner Wohnbeihilfe NEU: Neue Maßnahmen gegen Armut vorgestellt

In einem Artikel von ktn.gv.at wird über die jüngst präsentierte Kärntner Armutsstudie 2024 berichtet. Diese Studie hat dem Begriff „Armut“ Namen und Gesichter gegeben, indem sie verschiedene betroffene Personengruppen beleuchtet. Dazu gehören unter anderem alleinerziehende Mütter mit Kindern, pensionierte Witwen, Familien, die von schweren Krankheiten betroffen sind, und gescheiterte Selbstständige. Allen gemeinsam ist, dass ihr verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Als Reaktion auf diese alarmierenden Ergebnisse wurde die neue Kärntner Wohnbeihilfe vorgestellt, die als gezieltes und nachhaltiges Instrument gegen Armut dienen soll.

Der Gesetzesentwurf für die neue Wohnbeihilfe wurde nach einer einjährigen Vorlaufzeit präsentiert und geht nun in die Begutachtung. Dabei wurden verschiedene Anträge auf Wohnbeihilfe, Heizzuschuss und Hilfe in besonderen Lebenslagen analysiert, um die Hauptprobleme der Kärntner Bevölkerung zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Das Ergebnis war eindeutig: Die Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen ist der wirksamste und nachhaltigste Ansatz. Daher werden mit der neuen Regelung verschiedene Unterstützungsleistungen zusammengeführt, sodass Bürgerinnen und Bürger nur noch einen einzigen Antrag stellen müssen, der dann von den Behörden geprüft wird. Besonders berücksichtigt werden auch die Betriebskosten, sodass auch Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen die Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen können.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der neuen Wohnbeihilfe auf der Unterstützung von Familien mit Kindern. Dabei werden die Einkommensgrenzen stark angehoben, um die finanzielle Belastung zu verringern. Zum Beispiel hat eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern und einem Netto-Monatseinkommen von 1800 Euro künftig Anspruch auf 325 Euro Wohnbeihilfe im Monat. Das bedeutet eine Entlastung des Haushaltsbudgets um über 3000 Euro pro Jahr im Vergleich zu den bisherigen Leistungen.

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Die Wohnbeihilfe NEU wird sowohl den Kreis der Beziehenden erweitern als auch die Bezugshöhen deutlich erhöhen. Erstmals erhalten auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung zur Abfederung der Betriebskosten. Die Antragsstellung wird zudem ab dem 1. Januar 2025 vereinfacht, indem man diese direkt beim Land auch digital einreichen kann. Dennoch wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, persönlich und analog Anträge zu stellen, um die Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. Die digitale Antragstellung wird jedoch sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden eine massive Erleichterung darstellen.

Die Budgetplanung für die Wohnbeihilfe NEU für das Jahr 2025 sieht rund 52 Millionen Euro vor, die für etwa 42.000 Anspruchsberechtigte verwendet werden sollen. Es handelt sich dabei um reine Landesmittel, was die Gemeinden finanziell entlastet. Die finanzielle Deckung wird aus verschiedenen Bereichen zusammengezogen. Zusätzlich zum Gesamtbudget wird es für die kommende Heizsaison noch einmal den Heizzuschuss geben, bevor dieser dann in die Wohnbeihilfe übergeht.

Die Wohnbeihilfe NEU hat klare Parameter. Die förderbare Wohnfläche beträgt 50 Quadratmeter für eine Person und erhöht sich um 10 Quadratmeter für jede weitere Person im Haushalt. Die Unterstützung pro Quadratmeter beträgt 6,50 Euro und variiert je nach Einkommen. Die maximale monatliche Wohnbeihilfe ist auf 500 Euro begrenzt. Es gibt auch eine Obergrenze für die Miethöhe, die bei einem Mietzins von 10,6 Euro pro Quadratmeter liegt. Wohnungen, deren Mietpreis darüber liegt, sind nicht förderfähig. Dadurch soll vermieden werden, dass die Wohnbeihilfe zu einer Erhöhung der Mieten im Privatsektor führt.

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Die Einführung der Wohnbeihilfe NEU zum 1. Januar 2025 wird eine große Verbesserung für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen in Kärnten bedeuten. Durch die Zusammenführung verschiedener Unterstützungsleistungen und die Anhebung der Einkommensgrenzen wird die finanzielle Belastung spürbar verringert. Gleichzeitig wird durch die digitale Antragstellung der Prozess vereinfacht und für alle Beteiligten erleichtert.

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