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Datenschutz für Medien: Neue Gesetzesreparatur berücksichtigt Quellenschutz und Investigativjournalismus

Das sogenannte Medienprivileg im Datenschutz wird einer neuen Regelung unterzogen, um eine differenziertere Ausgestaltung zu erreichen. Diese Gesetzesreparatur wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass Medien nicht grundsätzlich von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Mit der Novelle sollen einerseits der Datenschutz gewährleistet und andererseits das Redaktionsgeheimnis unangetastet bleiben. Der Quellenschutz soll vollständig gewährleistet werden, um den Investigativjournalismus nicht aus Datenschutzgründen zu untergraben.

Auch journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen, einschließlich des sogenannten „Bürgerjournalismus“, sollen von den Änderungen gewisse datenschutzrechtliche Erleichterungen erhalten. Die Novelle, die als Abänderungsantrag von den Koalitionsparteien eingebracht wurde, wurde von ÖVP und Grünen unterstützt. Die Oppositionsparteien kritisierten vor allem die kurzfristige Einreichung der Materie als Abänderungsantrag.

Das Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz ermöglicht es dem Bund, Förderverträge mit Gewaltambulanzen abzuschließen. Die Absicherung der Gewaltambulanzen stellt einen Meilenstein dar, wie Justizministerin Zadić betonte. Die Regierungsvorlage wurde im Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ beschlossen. Die SPÖ sprach sich für eine Ausschussbegutachtung aus, da ihrer Meinung nach Expert:innen angehört werden sollten. Der entsprechende Antrag wurde jedoch von den Oppositionsparteien abgelehnt.

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Im Bereich des illegalen Organhandels fordern die Abgeordneten eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die Sozialdemokraten im Justizausschuss setzen sich dafür ein, dass Österreich das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen ratifiziert und die entsprechenden innerstaatlichen Gesetze vorbereitet. Diese Initiative stieß auf Interesse bei der ÖVP, den Grünen und NEOS, und der gemeinsame Entschließungsantrag wurde auch von der FPÖ unterstützt.

Zusammenfassend wird das Medienprivileg im Datenschutz einer neuer Regelung unterzogen, um den Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Redaktionsgeheimnis zu schützen. Journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen erhalten gewisse datenschutzrechtliche Erleichterungen. Das Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz soll den Bund in die Lage versetzen, Förderverträge mit Gewaltambulanzen abzuschließen. Im Bereich des Organhandels wird eine verstärkte internationale Zusammenarbeit angestrebt, um das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen zu ratifizieren und innerstaatliche Gesetze vorzubereiten.

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