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Eltern in Bautzen: Neuer Veranstaltungs-Beitrag für Kitas ab 2025!

In Bautzen müssen Eltern künftig für Ausflüge in Kitas einen Euro und im Hort zwei Euro pro Monat zahlen – eine neue Regelung, die ab Januar 2025 gelten soll und die Diskussion in der Stadt entfacht!

In Bautzen wird eine neue Regelung für die Finanzierung von Ausflügen und Veranstaltungen in städtischen Kitas und Horten eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 sollen Eltern einen festen Betrag für diese Aktivitäten zahlen müssen. Konkret sind das einen Euro pro Monat für Kinder in den Kindergärten und zwei Euro für die Hortkinder. Die Entscheidung, die im Stadtrat am 25. September 2024 besprochen wird, zielt darauf ab, einen einheitlichen und weniger aufwendigen Prozess zu schaffen.

Momentan sammeln die Einrichtungen das Geld in bar von den Eltern, was nicht nur zeitaufwändig ist, sondern auch zu Unsicherheiten führen kann. Die Stadtverwaltung versucht, diesen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem die Veranstaltungsbeiträge künftig zusammen mit den regulären Elternbeiträgen abgerechnet werden.

Die Höhe der Beträge wurde zuvor in Abstimmung mit den Elternbeiräten festgelegt. Dabei fiel der Beitrag für die Hortkinder höher aus, da diese Einrichtungen meist ein umfangreicheres Angebot an Aktivitäten bereitstellen. Besonders auffällig ist, dass für Kleinkinder unter drei Jahren keinerlei Veranstaltungsbeitrag erhoben wird, auch in der Kinderkrippe bleibt die Kostenstruktur unverändert.

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Die neuen Gebühren haben das Ziel, eine gerechte Verteilung der Kosten für die zusätzlichen Angebote zu gewährleisten, und die Stadtverwaltung betont, dass dies keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Eltern darstellen soll. Alle Einnahmen fließen in die Finanzierung von Ausflügen und Veranstaltungen, die den Kindern zugutekommen.

Dies ist ein Beispiel für eine systematische Veränderung in der Verwaltung, die nicht nur das Zahlungsmanagement vereinfacht, sondern auch einen transparenten Prozess fördert. Für weitere Details zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.saechsische.de.

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