Wien: 18-Jährige als Sklavin des Swift-Attentäters verurteilt!

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Eine 18-Jährige wurde in Wien wegen Unterstützung eines terroristischen Attentäters zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Eine 18-Jährige wurde in Wien wegen Unterstützung eines terroristischen Attentäters zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Eine 18-Jährige wurde in Wien wegen Unterstützung eines terroristischen Attentäters zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Wien: 18-Jährige als Sklavin des Swift-Attentäters verurteilt!

Am Mittwoch wurde eine 18-Jährige am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Dies geschah aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation. Die Angeklagte war zuvor mit dem verhinderten Swift-Attentäter Beran A. nach islamischem Recht verheiratet und hatte sich ihm als „Sklavin“ angeboten. Ihr älterer Bruder hatte gegen diese Ehe Einwände erhoben, jedoch hielt die Beziehung bis zur Festnahme von Beran A. Ende Juli 2024 an. Der Schöffensenat urteilte, dass die Angeklagte 18 Monate Haft erhalten solle, die auf eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Zudem ist die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm, einer Psychotherapie und einer fachspezifischen psychiatrischen Behandlung angeordnet, während auch Bewährungshilfe gewährleistet wurde.

Die Angeklagte war mit ihrer Familie im Alter von zwölf Jahren von Deutschland nach Wien gezogen. Laut ihrer Verteidigerin konnte sie sich nie richtig einleben und suchte Halt in der Religion. Über soziale Medien wie Snapchat und TikTok kam sie mit Anhängern des „Islamischen Staates“ (IS) in Kontakt. Dies führte dazu, dass sie sich in einer schwierigen Selbstfindungsphase befand, in der sie für den IS indoktriniert wurde. Es ist dokumentiert, dass sie an Depressionen und einer Belastungsstörung leidet. Ihr älterer Bruder war ebenfalls dem IS zugetan und erleichterte ihr den Zugang zu Propagandamaterial.

Heirats- und Haftdetails

Im Frühjahr 2024 lernte sie Beran A. kennen, der verdächtigt wird, Anschläge auf ein Konzert von Taylor Swift geplant zu haben. Am 3. Juni 2024 heirateten sie nach islamischem Recht. Der Bruder der Jugendlichen äußerte sich negativ über die Ehe und verwies dabei auf seine Vormundschaft. Um die Beziehung zu Beran A. aufrechtzuerhalten, bot die Angeklagte an, als „Sklavin“ zu leben, was von beiden Männern akzeptiert wurde. Diese Beziehung endete abrupt mit der Festnahme von Beran A. am 29. Juli 2024. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in Wien, und die Ermittlungen gegen ihn sind noch nicht abgeschlossen. Das Urteil gegen die 18-Jährige ist inzwischen rechtskräftig.

Die Rolle von psychischen Störungen in Radikalisierungsprozessen sowie deren Auswirkungen auf den Beratungsprozess ist ein wichtiges Thema, das auch in diesem Kontext bedacht werden muss. Studien zeigen, dass psychische Erkrankungen sowohl Ursache als auch Folge von Radikalisierung sein können. Insbesondere bei terroristischen Einzeltätern sind häufig psychische Störungen wie wahnhafte oder autistische Störungen zu beobachten, die möglicherweise die Handlungsschwelle für gewalttätiges Verhalten senken. Dabei gilt es, dass Radikalisierungs- wie auch Deradikalisierungsprozesse selbst eine psychische Belastung hervorrufen können, was in den Beratungsprozessen berücksichtigt werden sollte bpb.de beschreibt.

Die Vorfälle rund um die Verurteilung der 18-Jährigen werfen Fragen zur Gefährdung durch Radikalisierung und die notwendigen Maßnahmen zur Prävention auf. Während die Gerichte sich mit dem Fall beschäftigen, bleibt die Gesellschaft gefordert, die Hintergründe und Zusammenhänge dieser Situationen besser zu verstehen.

Mehr zu den finanziellen Aspekten, die möglicherweise den weiteren Kontext beleuchten, finden Sie in den Berichten über den Handelsplatz investing.com und dessen Hinweise auf Risiken im trading.