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Wie Deutschland die RED III Umsetzt: Chancen und Herausforderungen für den Naturschutz

Deutschland setzt die EU-Richtlinie RED III zur Förderung erneuerbarer Energien um, wobei der NABU auf die potentiellen negativen Auswirkungen auf den Naturschutz hinweist, während ab September 2024 im Bundestag über den Gesetzesentwurf beraten wird.

RED III: Auswirkungen auf den Umweltschutz in Deutschland

Die neue EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien, bekannt als RED III, steht vor der Umsetzung in Deutschland. Diese Maßnahme hat nicht nur Bedeutung für die Energiegestaltung, sondern auch tiefgreifende Konsequenzen für den Naturschutz. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) äußert sich deutlich zu den geplanten Änderungen.

Was ist RED III?

Die Abkürzung RED steht für „Renewable Energy Directive“, also „Richtlinie über erneuerbare Energien„. Dies ist die dritte Überarbeitung dieser wichtigen Richtlinie, die seit 2009 besteht. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Ausbau von Wind- und Solarenergie innerhalb der EU zu fördern und beinhaltet Regeln bezüglich Genehmigungen und Ausbauzielen für erneuerbare Energien.

Geplante gesetzliche Veränderungen

Am 24. Juli 2024 hat der deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung von RED III im Kabinett eine erste Hürde genommen, bevor die parlamentarische Sommerpause begann. Die Beratungen im Bundestag und Bundesrat sollen nach der Pause im September starten. Die genaue Terminierung steht allerdings noch aus. Im Vergleich zum vorherigen Entwurf wurden nur Kleinigkeiten korrigiert, was Kritik von Umweltschützern, wie dem NABU, nach sich zieht.

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Einfluss auf den Naturschutz und Genehmigungsverfahren

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Genehmigungsverfahren in sogenannten „Beschleunigungsgebieten“. Diese Gebiete sollen in Zukunft durch die Behörden als geeignet für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgewählt werden, wobei weniger strenge Prüfungen der Umweltauswirkungen vorgenommen werden. Statt vier umfassender Umweltprüfungen wird ein einfaches „Überprüfungsverfahren“ eingeführt. Dies könnte zu einer Schwächung des Naturschutzes führen.

Überregionale Planung und Ausnahmen

Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass künftig nicht nur Gemeinden, sondern auch überregionale Planungen einfließen sollen, was die Geschwindigkeit des Ausbaus erhöhen könnte. Insbesondere in Solarpotentialgebieten könnte dies von Bedeutung sein. Gleichzeitig gibt es doch geplante Ausnahmen für bestimmte Schutzgebiete, was die Frage aufwirft, wie viel nachhaltiger Ausbau tatsächlich möglich ist.

Forderungen des NABU

Angesichts der geplanten Änderungen fordert der NABU bedeutende Nachbesserungen. Die Organisation kritisiert, dass der Naturschutz beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht ausreichend berücksichtigt wird und drängt darauf, dass die bestehenden Umweltstandards gewahrt bleiben. Wichtige Punkte der Forderungen sind:

  • Stärkung der Behörden durch qualifiziertes Personal und bessere Daten für Umweltprüfungen.
  • Eine korrekte Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere der Vorrang versiegelter Flächen.
  • Die Berücksichtigung von naturschutzfreundlichen Maßnahmen in den genehmigungspflichtigen Verfahren.

Gesamtfazit und Ausblick

RED III stellt einen Wendepunkt für die Energiewende in Deutschland dar und könnte langfristige Auswirkungen sowohl auf die Energieversorgung als auch auf den Naturschutz haben. Die Herausforderung besteht darin, einen Balanceakt zwischen der notwendigen Energiewende und dem Schutz der Natur zu erreichen. Der NABU und andere Umweltschutzorganisationen werden genau beobachten, wie sich der Gesetzgebungsprozess entwickelt und ob den Bedenken der Umwelt gegenüber ausreichend Gehör geschenkt wird.

– NAG

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