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Urteil stärkt Mehrwegpflicht: Gastronomie muss Vorrat sicherstellen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Gastronomiebetriebe wie Back-Factory ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig halten müssen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen die Nichteinhaltung der Mehrwegangebotspflicht geklagt hat, was einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Verbrauch von Einwegverpackungen darstellt.

Ein entscheidendes Urteil für den Umweltschutz und die Gastronomie steht fest: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, dafür sorgen müssen, dass immer ausreichend Mehrwegverpackungen verfügbar sind. Dies geschieht in direkter Reaktion auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer der Back-Factory.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Klima und Ressourcen, die darauf abzielen, den massenhaften Verbrauch von Einweggeschirr zu verringern, wurde diese Klage eingereicht, nachdem Testbesucher der DUH in Filialen des Franchisenehmers ausschließlich Getränke in Einweg-Bechern erhielten. Dies, obwohl die Back-Factory angibt, ein Mehrwegsystem anzubieten. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 91 O 41/24.

Die Bedeutung des Urteils

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, beschreibt das Urteil als bedeutenden Schritt für Verbraucher und als starkes Signal an alle Gastronomiebetriebe sowie Lebensmittelhändler. Sie fordert dazu auf, die Mehrwegangebote ernst zu nehmen und entsprechend umzusetzen. In ihrer Aussage betont sie, dass Mehrweggeschirr für eine Vielzahl von Anwendungen geeignet ist und zahlreiche Male wiederverwendet werden kann. Metz hebt hervor, dass die gravierenden Abfallmengen – inklusive jährlich 5,8 Milliarden Einwegbecher und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen – zeigen, dass eine oberflächliche Umsetzung nicht ausreiche, um die Problematik der Einwegverpackungen zu bewältigen.

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„Ein bisschen Mehrweg reicht nicht aus – die gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen jederzeit genügend Mehrweg im Angebot haben. Schließlich ist Einweggeschirr immer vorrätig“, stellt Metz klar. Diese Äußerungen unterstreichen die Dringlichkeit eines Wandels in der Gastronomie, um den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden.

Die Rolle der Monitoring-Behörden

Ebenfalls kritisch wird der geringe Kontrollaufwand der zuständigen Landesbehörden gesehen. Metz betont, dass es ein Armutszeugnis sei, dass es kaum Kontrollen der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht gibt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Um eine spürbare Verbesserung der Abfallproblematik zu erreichen, ist eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Regeln erforderlich.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Betriebe in der Gastronomie haben, die möglicherweise bisher die Mehrwegangebote vernachlässigt haben. Künftig könnte vor allem der Druck auf die Gastronomie steigen, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln. Angesichts der vielen Vorteile, die mit einem funktionierenden Mehrwegsystem verbunden sind – sowohl für die Umwelt als auch für die Verbraucher – wird es spannend sein, zu beobachten, ob und wie diese Entscheidung andere Unternehmen inspiriert.

Die Deutsche Umwelthilfe fährt fort, in dieser Thematik aktiv zu bleiben und setzt sich für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen ein, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Mehrwegverpackungen voranzutreiben. Die Klage gegen Back-Factory könnte als Präzedenzfall dienen und damit anderen Gastronomiebetrieben den rechten Weg aufzeigen.

– NAG

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