GeraWetter und Natur

Zwei Kinder in Gera zündeln: Polizei ermittelt nach Brandgefahr

Am 05. September 2024 zündelten in Gera zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren auf einer Rasenfläche, was die Polizei auf den Plan rief, da solches Verhalten in Anbetracht der aktuellen Witterungsbedingungen gefährliche Brandgefahren birgt und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen könnte.

06.09.2024 – 11:40

Landespolizeiinspektion Gera

In Gera ereignete sich gestern ein Vorfall, der die Aufmerksamkeit auf die Gefahren des Unfugs in der Natur lenkt. Ziel dieser Aufklärung sind vor allem Kinder, die sich über die möglichen Konsequenzen ihres Handelns oft nicht bewusst sind. Am Morgen des 5. September, kurz vor 9 Uhr, beobachteten Zeugen zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren, die auf einer Rasenfläche in der Julius-Sturm-Straße mit Feuer experimentierten.

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Der Nutzen eines schnellen Eingreifens kann hier nicht hoch genug eingeschätzt werden. Glücklicherweise gelang es den Zeugen, das kleine Feuer rasch zu löschen, bevor es sich ausbreiten konnte. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und richtig zu reagieren, um größere Schäden zu verhindern.

Erziehungsberechtigte im Fokus

Die beiden Jungen wurden umgehend ihren Erziehungsberechtigten übergeben. In den Folgeuntersuchungen wird nun auch geprüft, ob ihre Handlungen möglicherweise in Zusammenhang mit weiteren Brandfällen stehen. Die Polizei von Gera hat die Ermittlungen eröffnet, um den Vorfall umfassend zu beleuchten und sicherzustellen, dass solche gefährlichen Spielereien nicht ungestraft bleiben.

Bezeichnend ist die Bemerkung der Polizei, dass “zündeln” ein ernstzunehmendes Vergehen darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Abfackeln, selbst in einem nicht bedrohlichen Rahmen, schwerwiegende Folgen haben kann. Insbesondere bei den gegenwärtigen Wetterbedingungen, die die Brandgefahr erhöhen, können kleine Nachlässigkeiten schnell katastrophale Ausmaße annehmen. Ein kleiner Funke kann in kürzester Zeit zu einem großen Feuer werden.

Wenn jemanden eine Fahrlässigkeit oder sogar Vorsätzlichkeit im Umgang mit Feuer nachgewiesen wird, können die entstehenden Kosten für die Brandbekämpfung sowie mögliche Schäden in Rechnung gestellt werden. Dies könnte nicht nur die betroffenen Kinder betreffen, sondern auch deren Eltern, falls festgestellt wird, dass sie für die Aufsicht verantwortlich sind.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Thüringer Polizei Landespolizeiinspektion Gera Pressestelle Telefon: 0365 829 1503 / -1504 E-Mail: medieninfo-gera.lpig@polizei.thueringen.de

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gera, übermittelt durch news aktuell

– NAG

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