Kriminalität und JustizSchleswig

BGH hebt Urteil auf: Neuer Prozess nach schwerem Missbrauchsfall in Kiel

Der Bundesgerichtshof hat am 3. September 2024 das Urteil gegen einen 44-jährigen Mann aus Schleswig-Holstein, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und zweier Freundinnen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde, teilweise aufgehoben und eine Neuverhandlung des Falls angeordnet, da Rechtsfehler im Strafmaß festgestellt wurden.

In einem außergewöhnlichen juristischen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen 44-jährigen Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt wurde, teilweise aufgehoben. Dieses Urteil beinhaltete eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, die das Kieler Landgericht nach einer Verhandlung im Juni 2023 verhängte. Der Fall erregte Aufsehen, weil der Mann von 2019 bis 2022 in mehreren Fällen seiner Tochter und auch in einigen Fällen zwei ihrer Freundinnen schwere Übergriffe vorgeworfen wurden.

Die Entscheidung des BGH kam infolge einer Revision durch die Staatsanwaltschaft, die im vorliegenden Strafmaß Fehler zu Gunsten des Angeklagten sah. So war das Urteil des Kieler Landgerichts nicht nur in den Medien, sondern auch bei den Opfern und deren Angehörigen von großem Interesse und führte zu vielen Diskussionen über die Rechtsprechung in solchen sensiblen Fällen. Der Bundesgerichtshof hat nun angeordnet, dass der Fall erneut am Kieler Landgericht verhandelt werden muss, während die Revision des Angeklagten nicht akzeptiert wurde.

Details zum Urteil und den vorliegenden Beweisen

In dem ersten Verfahren wurden insgesamt 22 Fälle angeklagt. Das Gericht kam jedoch nur in acht Fällen zu dem Schluss, dass diese durch die Beweise hinreichend bewiesen sind, und sprach in 14 Fällen den Angeklagten frei. Die Richterin erklärte, dass die Aussagen der Mädchen nicht ausreichten, um eine Verurteilung in jedem der angeklagten Fälle zu erfolgen. Interessanterweise wurde angemerkt, dass der sexuelle Missbrauch möglicherweise schon 2017 begann, als das Kind erst sechs Jahre alt war. Derzeit befindet sich die mutmaßliche Opfer in einer Pflegefamilie, und dies geschah gegen ihren Willen.

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Bemerkenswert ist, dass das verhängte Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft lag, die eine Strafe von sechseinhalb Jahren gefordert hatte. Diese hatte, basierend auf ihrer eigenen Beweisaufnahme, 12 von 22 Fällen für bewiesen erachtet. In der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass das Gericht die Einzelstrafen für die Taten nicht ausreichend berücksichtigte, was zu einer insgesamt niedrigeren Strafe führte.

Trotz der überzeugenden Glaubwürdigkeit der Aussagen der Kinder gab es Schwierigkeiten, da die Tochter zeitweise ihre Aussage widerrief, was auf Druck von der Familie zurückzuführen sein könnte. Es wurde jedoch festgestellt, dass sie zu den Vorwürfen erst äußerte, nachdem eine der Freundinnen ihrer Mutter von den Übergriffen berichtete und daraufhin die Polizei informierte.

Der gesamte Fall ist ein eindringliches Beispiel für die komplexen und oft schmerzhaften Prozesse, die mit Fällen von sexuellem Missbrauch verbunden sind. Die neuerliche Verhandlung könnte weitreichende Folgen haben, nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für die betroffenen Kinder und die gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Taten. Der BGH hat klargestellt, dass es notwendig ist, Rechtsfehler zu korrigieren und sicherzustellen, dass das Urteil in Übereinstimmung mit den Beweisen und der Schwere der Taten steht.

– NAG

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