Die Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern steht in Schleswig-Holstein nun verstärkt auf der Agenda der Landesregierung. Integrationsministerin Aminata Touré machte diesen Schritt während einer Sitzung im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags öffentlich. Es wird eine Regelung erarbeitet, die die Rückführung solcher gefährlicher Personen in die Verantwortung des Landes überträgt, anstatt sie nur den Kommunen zu überlassen.
Seit Juni 2023 arbeitet das Ministerium an Lösungen, die es ermöglichen sollen, diese Täter effektiver und effizienter zurückzuführen. Touré betonte, dass die neuen Vorschläge in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen entwickelt werden. „Wir möchten die Kommunen in besonders herausfordernden Einzelfällen besser unterstützen und Prozesse beschleunigen. Indem das Land die Zuständigkeit für diese spezifischen Personen übernimmt, können wir die Rückführung optimieren“, soTouré.
Schwerpunkt auf bestimmten Delikten
Ein besonderes Augenmerk gilt denjenigen, die das Aufenthaltsrecht verletzen und dabei zu Haftstrafen verurteilt wurden. Dies betrifft insbesondere Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren erhalten haben, sowie solche, die wegen Körperverletzung, sexueller Übergriffe oder Angriffe auf Vollzugskräfte zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.
Aktuell befindet sich das Integrationsministerium in Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen sowie dem Justiz- und Innenministerium, um die bestmögliche Vorgehensweise für die Umsetzung zu skizzieren. Eine zügige Einführung dieses Vorhabens ist angestrebt, um die Sicherheit der Bevölkerung schneller zu gewährleisten. Die Notwendigkeit für eine solche Regulierung ergibt sich aus der wachsenden Zahl von Personen, die aufgrund ihrer strafrechtlichen Vergehen als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit angesehen werden.
Die Initiative der Landesregierung könnte somit eine grundlegende Veränderung in der Handhabung der Rückführung von straffälligen Ausländern darstellen, wobei die Verantwortung klarer zwischen Land und Kommunen definiert wird. Es bleibt abzuwarten, wie schnell diese Regelungen in die Tat umgesetzt werden können und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden.
Für weiterführende Informationen stehen offizielle Mitteilungen des Schleswig-Holsteinischen Sozialministeriums zur Verfügung, die die Hintergründe und Details zu den gesetzten Maßnahmen beleuchten können. Die wachsende Sensibilität für die Sicherheit der Bürger dürfte diesen Prozess zusätzlich beschleunigen, wie www.frisches-flensburg.de berichtet.