Der Prozess gegen Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandschef der Volkswagen AG, hat nun offiziell begonnen. Kurz vor dem Auftakt des Verfahrens zur Dieselaffäre betonte sein Verteidiger, Felix Dörr, dass Winterkorn alle erhobenen Vorwürfe entschieden zurückweist. Winterkorn, der die Spitze des Unternehmens vor fast einem Jahrzehnt innehatte, wird beschuldigt, gewerbsmäßigen Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage begangen zu haben. Dennoch herrscht die Unschuldsvermutung, und der 77-Jährige steht vor der Herausforderung, seine Unschuld zu beweisen.
Die Volkswagen-Dieselaffäre, auch bekannt als „Dieselgate“, hatte im September 2015 durch umfangreiche Untersuchungen von US-Umweltbehörden ihren Ursprung. Diese Untersuchungen führten zu massiven Verwerfungen innerhalb des Unternehmens und schließlich zum Rücktritt von Winterkorn. Auch wenn er die politische Verantwortung für die Geschehnisse übernahm, wies er strafrechtliches Fehlverhalten zurück. Der Vorwurf, den er in dieser Phase als „Hauptangeklagter“ trägt, steht im Raum, aber sein Verteidigungsteam argumentiert, dass seine Position als ehemaliger Vorstandsvorsitzender nicht automatisch für die Verantwortung für alle Facetten des Dieselskandals herangezogen werden kann.
Verteidigung fordert Beweis für persönliche Schuld
Ein zentraler Punkt in diesem Verfahren ist die Frage der persönlichen Schuld. Laut Dörr verlangt das Strafrecht einen klaren Nachweis für die persönliche Verantwortung eines Angeklagten. Somit liegt die Last des Beweises beim Gericht: Es muss darlegen, dass Winterkorn über entscheidende Informationen zu der kritischen Software, die in den Fahrzeugen in den USA eingesetzt wurde, informiert war. Dies ist essenziell für alle drei Vorwürfe gegen ihn und wird entscheidend für den Ausgang des Prozesses sein.
Die Verteidigungsstrategie ist klar: Sollte das Gericht nicht beweisen können, dass Winterkorn Kenntnis von diesen Informationen hatte und wann genau diese Informationen ihm zugänglich waren, dann könne die Anklage nicht aufrecht erhalten werden. Der Prozess ist zeitlich lange angelegt, mit fast 90 geplanten Verhandlungsterminen bis September 2025, was auf eine gründliche und umfangreiche rechtliche Auseinandersetzung hindeutet.
Aussagen der Verteidigung
Winterkorns Verteidigung hat ausdrücklich erklärt, dass er „nicht betrogen“ habe und dass „niemanden geschädigt“ worden sei. Er habe nicht absichtlich den Kapitalmarkt im Unklaren gelassen, noch habe er im Untersuchungsausschuss des Bundestages falsche Aussagen gemacht. Diese Behauptungen unterstreichen die Ansichten seiner Verteidiger und könnten eine wesentliche Rolle spielen, um einen positiven Ausgang für ihren Mandanten zu erreichen.
Vor dem Hintergrund dieses komplexen Falles zeigt sich, dass der Fall nicht nur für Winterkorn, sondern auch für Volkswagen selbst weitreichende Konsequenzen haben könnte. Während die Anwälte sich auf die Tatsache konzentrieren, dass Nachweise für persönliche Schuld erbracht werden müssen, bleibt abzuwarten, wie die Beweise, die im Laufe des Verfahrens präsentiert werden, das Urteil beeinflussen werden.
– NAG