In Itzehoe sorgte ein Feuerwerksvorfall am Silvesterabend 2023 für Aufsehen, als ein 34-jähriger Mann aufgrund illegaler Pyrotechnik von der Polizei gestellt wurde. Ursprünglich hatte er mit einer Begleitung geplant, das Feuerwerk außerhalb der Stadt zu zünden, doch dann drückte er zur Überraschung aller auf den Knopf und ließ den ersten Böller im Brunnenstieg hochgehen. Dies geschah offenbar in einer ungünstigen Zeit, denn sowohl eine Polizistin als auch ein Polizist hörten den Knall und wurden auf den Mann aufmerksam.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass dieser im Besitz von Feuerwerkskörpern war, darunter die gefährlichen Produkte „La Bomba“ und „Bodenblitz“. Diese Böller, die im Internet beworben werden, versprechen eindrucksvolle Explosionen. Doch der 34-Jährige befand sich mit dieser illegalen Pyrotechnik in ernsten Schwierigkeiten, da die verwendeten Produkte als Mittel- und Großfeuerwerk in die gefährlichen Kategorien 3 und 4 eingestuft werden. Nach dem Sprengstoffgesetz dürfen solche Feuerwerkskörper nur von Personen genutzt werden, die über eine entsprechende Erlaubnis oder Qualifizierung verfügen.
Unterschätzte Gefahren
Der Angeklagte wirkte während des Verfahrensrelevant und gestand seinen Fehler ein: „Es war ein großer Fehler. Ich hätte es nicht annehmen sollen.“ Vor zwei Tagen, so berichtete er, sei ihm die Pyrotechnik angeboten worden; er hätte dafür 150 Euro ausgegeben. „Ich wollte es knallen hören, ich habe mir keine Gedanken gemacht“, fügte er hinzu und äußerte Bedauern über die Entscheidung, die letztendlich zu seiner Festnahme führte. Diese fand um 22.25 Uhr statt, nachdem er bereits den ersten Böller gezündet hatte. Mit einer ernsten Miene gestand er: „Stärker, als ich es eingeschätzt habe.“
Die Polizei fand außerdem in seiner Hose einen Joint sowie etwas Cannabis in seinem Rucksack. Für diese zusätzlichen Vergehen wurde jedoch ebenfalls das Verfahren eingestellt, da es sich um sehr geringe Mengen handelte.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine Geldauflage die angemessene Konsequenz war. Richter und Staatsanwaltschaft einigten sich auf einen Betrag von 400 Euro, unter der Bedingung, dass der Angeklagte dann nicht vorbestraft sein würde. Der 34-Jährige war mit diesem Urteil einverstanden und erklärte: „Ich zahle das auf jeden Fall.“ Das Geld wird an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Itzehoe gespendet, was den rechtlichen Vorfall in ein positives Licht rückt, da das Geld einer guten Sache zugutekommen wird.