FeuerwehrNeumünster

Einfamilienhaus in Neumünster brennt: Zwei Bewohner im Krankenhaus!

Zwei Verletzte nach dramatischem Kellerbrand in Neumünster: Ein 58-jähriger Mann und eine 87-jährige Frau mussten ins Krankenhaus, während die Feuerwehr den Brand in einem Einfamilienhaus löschte – möglicherweise ausgelöst von einer defekten Kühltruhe!

Am Donnerstagmorgen, gegen 6.45 Uhr, erhielt die Berufsfeuerwehr in Neumünster einen Notruf aus dem Roschdohler Weg. In einem Einfamilienhaus war es im Keller zu einem Brand gekommen, der sich schnell auf das gesamte Gebäude ausbreitete und starken Rauch verursachte.

Laut dem Polizeisprecher Sönke Petersen gelang es einem 58-jährigen Bewohner, das Haus eigenständig zu verlassen, während die Feuerwehr unverzüglich alarmiert wurde. Kurz nach ihrem Eintreffen retteten die Einsatzkräfte eine 87-jährige Frau aus dem verqualmten Gebäude, was auf die schnelle Reaktion der Feuerwehr zurückzuführen ist.

Beide Bewohner kamen ins Krankenhaus

Die beiden Bewohner mussten aufgrund des Verdachts auf Rauchgasintoxikation ins Friedrich-Ebert-Krankenhaus eingeliefert werden, wo sie stationär behandelt wurden. Während die Feuerwehr die Flammen löschte, richtete sich die Aufmerksamkeit auf die Brandursache. Erste Vermutungen deuten darauf hin, dass eine defekte Kühltruhe für den Ausbruch des Feuers verantwortlich sein könnte.

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Die genauen Hintergründe werden derzeit von der Kriminalpolizei untersucht. Der Zeitrahmen der Ermittlungen wird entscheidend sein, um die Ursachen des Brandes aufzuklären. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch unklar.

Solche Ereignisse werfen meist Fragen auf, sowohl hinsichtlich der Sicherheitsstandards in privaten Haushalten als auch in Bezug auf die Reaktionsfähigkeit der Notdienste. In diesem speziellen Fall zeigt sich jedoch, wie wichtig die schnelle und wirksame Arbeit der Feuerwehr ist, um in einem Notfall Leben zu retten und weitere Schäden zu verhindern. Für weiterführende Informationen bezüglich des Vorfalls ist eine detaillierte Berichterstattung auf www.shz.de zu finden.

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