Die Stadt Flensburg hat ein wichtiges Amt neu zu besetzen: Gesucht wird eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II. Diese Rolle ist nicht nur ehrenamtlich, sondern spielt auch eine zentrale Rolle bei der Lösung von Konflikten in der Gesellschaft. Die Schiedsleute, die von der Ratsversammlung gewählt werden, sind dafür zuständig, außergerichtliche Einigungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu erreichen.
In der heutigen Gesellschaft, in der immer häufiger Konflikte auftreten, kann die Funktion einer Schiedsperson als Brücke zwischen den Streitparteien fungieren. Durch Schlichtungsverfahren können Bürger*innen ihre Differenzen klären, ohne den langen und oft teuren Weg vor Gericht antreten zu müssen. Dies betrifft nicht nur einfache Streitigkeiten wie Nachbarschaftskonflikte, sondern auch ernsthafte Auseinandersetzungen wie Verletzungen der persönlichen Ehre oder sogar strafrechtliche Verfahren, die unter das Strafprozessrecht fallen.
Aufgaben und Zuständigkeiten der neuen Schiedsperson
Die Aufgaben umfassen eine Vielzahl an Themen. Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann es etwa um Nachbarrechte gehen, die oft in großen Städten wie Flensburg Anlässe für Streitungen bieten. Darüber hinaus können die Schiedsleute auch in Fällen von Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verletzungen des Briefgeheimnisses, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen tätig werden. Hierbei ist das übergeordnete Ziel der Schlichtung, einen einvernehmlichen Ausgleich zu finden, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Die Amtsperiode für die Schiedsperson beträgt fünf Jahre, und eine Wiederwahl ist möglich, was die Kontinuität in der Arbeit und Erfahrung in der Streitbeilegung gewährleistet. Dieses Amt erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch Empathie und Kommunikationsfähigkeiten, um Vertrauen zwischen den Parteien herzustellen.
Qualifikationen und Bewerbungsverfahren
Wer sich für das Amt der Schiedsperson interessiert, muss einige Anforderungen erfüllen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Bewerber*innen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zudem sollten die potenziellen Schiedsleute mindestens 30 Jahre alt sein und idealerweise im Schiedsamtsbezirk II wohnen, was ein gewisses Maß an Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten mit sich bringt.
Interessierte können ihre Bewerbungen bis zum 27.09.2024 per E-Mail an die Stadt Flensburg einreichen. Es ist wichtig, dabei den vollständigen Namen und die Adresse anzugeben. Dieses Verfahren bietet den Bürger*innen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihres Gemeinwesens teilzunehmen und Verantwortung zu übernehmen.
Die Schiedsperson spielt eine bedeutende Rolle in der Streitbeilegung auf lokaler Ebene und trägt dazu bei, das Justizsystem zu entlasten. In einer Zeit, in der Gerichte oft überlastet sind, sind ehrenamtliche Schiedsleute eine wertvolle Ergänzung im rechtlichen Umfeld. Sie ermöglichen es, Konflikte schnell und unkompliziert zu klären, was letztendlich auch zur Förderung eines harmonischeren Miteinanders in der Gesellschaft beiträgt.
Quelle: Stadt Flensburg
Der Ablauf der Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Schiedspersonen und dienen als eine Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen. In der Regel beginnt der Prozess, sobald eine der Parteien bei der Schiedsperson einen Antrag auf Schlichtung stellt. Dabei muss dies in der Regel schriftlich geschehen und alle relevanten Informationen zum Streitgegenstand beinhalten.
Nach Eingang des Antrags werden die Parteien eingeladen, an einem Schlichtungsgespräch teilzunehmen. Dieses Gespräch findet oft in einer neutralen Umgebung statt, um eine entspannte Atmosphäre zu schaffen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau vermittelt zwischen den Parteien und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies gelingen, wird eine schriftliche Vereinbarung erstellt, die von beiden Seiten unterzeichnet wird. Falls keine Einigung erzielt werden kann, haben die Parteien weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Relevante gesetzliche Grundlagen
Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist im deutschen Recht klar geregelt. Die wichtigsten Grundlagen finden sich im Gesetz über das Schiedsamt (Schiedsamtsgesetz). Dieses Gesetz beschreibt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schiedspersonen sowie den Ablauf der Schlichtungsverfahren. Es legt auch fest, welche Streitigkeiten vor einem Schiedsamt verhandelt werden können. Gemäß § 1 des Gesetzes dürfen Schiedspersonen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in bestimmten einfachen strafrechtlichen Verfahren tätig werden.
Zusätzlich ist das Schiedsamt eine kostengünstige Alternative zu gerichtlichen Verfahren. Die Gebühren für die Schlichtung sind in der Regel niedriger, und häufig haben die Parteien auch die Möglichkeit, die Kosten ganz zu umgehen, wenn sie sich auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Dies fördert nicht nur das Miteinander in der Nachbarschaft, sondern entlastet auch die Gerichte von weniger schwerwiegenden Fällen.
Die Bedeutung von Ehrenamtlichen Schiedspersonen
Ehrenamtliche Schiedspersonen spielen eine entscheidende Rolle in der Streitbeilegung innerhalb von Gemeinden. Sie tragen dazu bei, Konflikte frühzeitig zu klären, bevor sie möglicherweise eskalieren und vor Gericht landen. Durch ihre Arbeit fördern sie das soziale Miteinander und stärken das Vertrauensverhältnis unter den Bürgern. Diese Form der Bürgerbeteiligung ist nicht nur gesellschaftlich wertvoll, sondern auch ein Zeichen für eine funktionierende Zivilgesellschaft.
Darüber hinaus werden durch die Wahl der Schiedspersonen durch die Ratsversammlung die demokratischen Strukturen in der Kommune gestärkt. Bürgerschaftliches Engagement in Form von Ehrenamt ist für viele Städte von großer Bedeutung und trägt zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens bei. In Flensburg, wie auch in anderen Städten, wird daher verstärkt auf die Rekrutierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für diese wichtigen Positionen geachtet.
Berufliche Anforderungen und Qualifikationen
Um als Schiedsperson tätig werden zu können, sind bestimmte persönliche und fachliche Qualifikationen erforderlich. Eine wichtige Voraussetzung ist die Fähigkeit, bürgerliche Ämter zu bekleiden, was bedeutet, dass die Bewerber die nötigen rechtlichen und kommunalen Anforderungen erfüllen müssen. Ein abgeschlossenes Studium im rechtlichen Bereich ist nicht zwingend erforderlich, jedoch sind Kenntnisse in Mediation oder Konfliktlösung von Vorteil.
Neben der rechtlichen Fachkompetenz ist auch soziale Kompetenz unerlässlich. Schiedspersonen müssen in der Lage sein, empathisch auf die Bedürfnisse beider Konfliktparteien einzugehen und während der Gespräche Neutralität zu bewahren. Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, sind entscheidend, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
In Flensburg wird darauf geachtet, dass die Schiedspersonen im jeweiligen Bezirk wohnen, um ein tiefes Verständnis für lokale Gegebenheiten und soziale Strukturen zu gewährleisten.
– NAG