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Sachsen-Anhalt bleibt bei eigenem Abschiebezentrum in Volkstedt!

Sachsen-Anhalt bleibt unerschütterlich und plant eine eigene Abschiebehaftanstalt in Volkstedt, trotz Vorschlägen aus Thüringen – ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen unerwünschte Migration!

Im Zeichen der aktuellen Migrationsentwicklungen plant Sachsen-Anhalt fest, eine eigene Abschiebehaftanstalt im Ort Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz zu errichten. Dies wurde durch eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigt. Interessant ist, dass dieser Schritt von einer Diskussion über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Sachsen-Anhalt und dem angrenzenden Thüringen begleitet wird. Matthias Jendricke, der Landrat des Landkreises Nordhausen in Thüringen, hatte kürzlich in der „Thüringer Allgemeinen“ die Idee einer gemeinsamen Haftanstalt für Mitteldeutschland ins Spiel gebracht. Das Innenministerium in Magdeburg betonte jedoch, dass Thüringen sich in dieser Angelegenheit bislang nicht an Sachsen-Anhalt gewandt habe.

Aktuell sieht sich Sachsen-Anhalt mit der Herausforderung konfrontiert, dass es bisher keine eigene Abschiebehaftanstalt gibt. Stattdessen ist das Land auf Kooperationen mit anderen Bundesländern angewiesen. Im vergangenen Jahr waren beispielsweise 43 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam. Interessanterweise waren jedoch nur drei dieser Personen im eigenen Land untergebracht. Sachsen-Anhalt arbeitete in 17 Fällen mit Hessen und in elf Fällen mit Niedersachsen zusammen. Auch im Austausch mit Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 535 Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt verzeichnet, wobei die meisten in die Länder Georgien und Nordmazedonien führten.

Abschiebehaft: Ein notwendiges Instrument?

Abschiebehaft wird in Deutschland unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeordnet. Eine Entscheidung über die Inhaftierung fällt in der Regel, wenn beispielsweise Geflüchtete mit gefälschten Dokumenten aufgegriffen werden oder wenn Fluchtgefahr besteht, während der Betroffene aufgefordert wird, das Land zu verlassen. Ein wichtiges rechtliches Kriterium ist, dass diese Haft nicht in Einrichtungen stattfinden darf, in denen auch Strafgefangene untergebracht sind. Dies wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs klargestellt. In Deutschland ist es üblich, dass eine Strafverfahren Voraussetzung für die Haft ist, jedoch durchlaufen viele der in Abschiebehaft befindlichen Personen kein solches Verfahren.

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Der aktuelle Plan von Sachsen-Anhalt, eine eigene Einrichtung für die Abschiebehaft zu schaffen, könnte die Situation für Behörden und Betroffene langfristig verbessern. Mit einer eigenen Institution würde man unabhängiger von anderen Bundesländern werden und könnte möglicherweise effizienter auf die individuellen Fälle reagieren. Was jedoch die Diskussion über eine behördenübergreifende Lösung mit Thüringen angeht, könnte dies den Plan möglicherweise komplizieren, sollte es zu konkreten Gesprächen kommen.

In jedem Fall bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Sachsen-Anhalt entwickeln wird, vor allem mit Blick auf die bundesweiten und europäischen Vorgaben, die im Kontext der Abschiebehaft beachtet werden müssen. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und der aktuellen Entwicklungen lohnt sich ein Blick auf weitere Berichterstattungen, wie auf www.mdr.de.

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