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Sachsen-Anhalt baut eigene Abschiebehaftanstalt in Volkstedt!

Sachsen-Anhalt bleibt hart und plant weiterhin die umstrittene Abschiebehaftanstalt in Volkstedt, trotz Vorschlägen aus Thüringen für eine gemeinsame Lösung – ein brisantes Thema, das die Migrationspolitik der Region entscheidend prägen könnte!

Im Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es feste Pläne zur Schaffung einer eigenen Abschiebehaftanstalt, die in Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz entstehen soll. Dies wurde von einer Sprecherin des Innenministeriums bestätigt, während die Debatte über die Notwendigkeit solcher Einrichtungen an Intensität gewinnt.

Aktuell ist Sachsen-Anhalt auf andere Bundesländer angewiesen, um Abschiebehäftlinge unterzubringen, da es bislang keine eigene Haftanstalt dieser Art gibt. Im Jahr 2022 waren insgesamt 43 Personen, die unter die Zuständigkeit der Ausländerbehörden von Sachsen-Anhalt fallen, in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam. Dabei waren nur drei von ihnen in Sachsen-Anhalt selbst untergebracht. Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ist intensiv: So kam es beispielsweise in 17 Fällen zu Kooperationen mit Hessen und in elf Fällen mit Niedersachsen. Zudem gab es Absprachen mit Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Besonders auffällig ist, dass im gleichen Jahr insgesamt 535 Personen aus Sachsen-Anhalt abgeschoben wurden, überwiegend nach Georgien und Nordmazedonien.

Schwierigkeiten bei der Abschiebepolitik

Die Situation bietet einen neuen Ansatz zur Diskussion über die Abschiebepolitik in Deutschland. Die mangelnde eigene Infrastruktur für Abschiebehaft trägt dazu bei, dass Betroffene in anderen Bundesländern untergebracht werden müssen. Landrat Matthias Jendricke aus Nordhausen hatte kürzlich eine gemeinsame Haftanstalt für Mitteldeutschland angeregt, doch auf diesen Vorschlag ist Sachsen-Anhalt bisher nicht eingegangen. Dies lässt Fragen zur Effizienz und Koordination bei der Rückführung von Migranten aufkommen.

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Die Entscheidung für die Anlage in Volkstedt unterstreicht die Absicht Sachsen-Anhalts, die Kontrolle über die Abschiebepraxis zu stärken. Dies könnte dazu führen, dass die Landesregierung in Zukunft unabhängiger agieren kann und nicht mehr auf die Abkommen mit anderen Bundesländern angewiesen ist. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme tatsächlich die gewünschten Effekte auf die Abschiebungen hat und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gestaltet werden.

Die Entwicklungen im Bereich der Abschiebehaft sind nicht nur eine Frage der Verwaltung, sondern betreffen auch die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte, die in der Gesellschaft intensiv diskutiert werden. Die Errichtung einer solchen Anstalt weckt große Erwartungen und Bedenken zugleich: Während einige die Schaffung mehrerer Austauschmöglichkeiten befürworten, gibt es zahlreiche Stimmen, die eine stärkere menschliche Perspektive auf das Thema fordern.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und der aktuellen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt kann der Artikel auf www.mdr.de konsultiert werden.

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