Am 26. September 2024 entkam ein irakischer Abschiebehäftling während einer offiziellen Anhörung zur Passbeschaffung in Halle/Saale. Der 37-jährige Mann war zurzeit in einer Einrichtung des Freistaates Sachsen untergebracht, als er die Möglichkeit zur Flucht nutzte.
Die Anhörung wurde von einer irakischen Delegation im Gebäude des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Hierbei war die Bereitschaftspolizei Sachsen, die den Häftling überstellt hatte, anwesend. Es kam jedoch zu keiner ordnungsgemäßen Übergabe an die vor Ort befindliche Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, weshalb der Mann fliehen konnte.
Umfassende Fahndungsmaßnahmen
Nach der Flucht wurde sofort eine europaweite Fahndung eingeleitet. Polizei und Landesdirektion Sachsen aktivierten die in solchen Fällen vorgesehenen Maßnahmen im Schengen Information System (SIS). Dieses System ist das größte Informationsnetzwerk in Europa, das dem Sicherheit- und Grenzmanagement dient. Darüber hinaus wurde der Abgehörte auch im bundesweiten elektronischen Informationssystem der Polizei, bekannt als INPOL, zur Fahndung ausgeschrieben. Die Bundespolizei am Bahnhof Halle/Saale wurde ebenfalls über den Vorfall informiert.
Der geflohene Mann war ursprünglich 2015 nach Deutschland gekommen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Bis zu seiner Flucht lebte er zeitweise in Riesa und fiel unter die Zuständigkeit der Unteren Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen.
Die Vorgeschichte des Mannes zeigt eine bemerkenswerte Kriminalbiographie: Zwischen 2018 und 2021 war er aufgrund des Verdachts des Einschleusens von Ausländern in Untersuchungshaft, bevor er strafrechtlich wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens verurteilt wurde. Trotz dieser Verurteilungen tauchte der Betroffene am 21. April 2023 unter, wurde jedoch am 26. August 2024 erneut festgenommen. Anschließend wurde er in die sächsische Einrichtung zur Vollziehung der Abschiebehaft gebracht.
Die Umstände der Flucht werfen Fragen nach der Sicherheit und Effizienz der Übergabeprozesse in solchen Einrichtungen auf. Effiziente Übergabeverfahren sind entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheitsstandards, insbesondere wenn es sich um Personen mit einer kriminellen Vergangenheit handelt.
Die Ermittlungen zu den genauen Abläufen und möglichen Sicherheitslücken werden jedenfalls fortgeführt. Für weitere Informationen zu dem Vorfall wird auf den ausführlichen Bericht auf www.l-iz.de verwiesen.