In einer bewegenden Wendung hat ein 20-jähriger Forststudent, der letztes Jahr gegen die umstrittene Erweiterung eines Kieswerkes in Ottendorf-Okrilla bei Dresden protestierte, ein Bußgeld von 1.250 Euro auferlegt bekommen. Das Dresdner Amtsgericht bestätigte nun diese drastische Strafe, die ein wahrhaftiges Alarmzeichen für Umweltaktivisten darstellt!
Der Student war Teil eines mutigen Protestcamps im Heideboden der Laußnitzer Heide. Gemeinsam mit anderen hatte er trotz eines klaren Betretungsverbots nicht nur das Camp errichtet, sondern auch die Entscheidung der Behörden massiv herausgefordert. Die Lage eskalierte, als Kletterspezialisten der Polizei aus Bochum eingreifen mussten, um die Eindringlinge aus den Baumwipfeln zu holen. Ein packender Konflikt zwischen Bürgerbewegung und Staatsmacht!
Bestrafung mit einer besonderen Wendung
Doch das Gericht zeigt sich nicht nur streng, sondern auch kreativ! Der Student muss lediglich die Hälfte der Bußgeldsumme bezahlen, während die andere Hälfte durch gemeinnützige Arbeit „abgearbeitet“ werden kann. Doch das ist noch nicht alles – ein Aufsatz soll die Strafe abrunden! Das Thema? Nichts Geringeres als das bahnbrechende Zitat von Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“ Ein passendes Thema für jemanden, der für seine Überzeugungen einsteht!
Die Entscheidung der Jugendkammer des Dresdner Amtsgerichts lässt aufhorchen. Während viele vielleicht die volle Bußgeldsumme hätten verstecken wollen, wird hier ein Weg angeboten, der nicht nur zur finanziellen Entlastung führt, sondern auch den Geist der Diskussion und des Umdenkens fördert. Die Frage bleibt: Wie wird der junge Aktivist mit dieser Aufgabe umgehen?
– NAG