Chemnitz – Die Härtefallkommission hat am Freitag entschieden, dass Robert Azirovic (31) aus Chemnitz keinen Aufenthaltstitel aus besonderen humanitären oder persönlichen Gründen erhält. Dieses Urteil hat zur Folge, dass der 31-Jährige erneut der Gefahr einer Abschiebung nach Serbien, dem Herkunftsland seiner Eltern, ausgesetzt ist.
Azirovic lebt seit 30 Jahren in Deutschland und hat sich hier heimisch gefühlt. Nach Angaben seines Anwalts, Ulrich Tronczik, sind sowohl er als auch sein Mandant von der Entscheidung enttäuscht. Tronczik kommentierte gegenüber der „taz“: „Ob sich die aktuell migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu sagen.“
Ein Leben in Unsicherheit
Die Situation von Robert Azirovic ist besonders tragisch. Geboren in den Niederlanden, floh seine Roma-Familie 1993 im Zuge des Jugoslawienkriegs. Aufgrund von Unklarheiten erhielt er damals keine Geburtsurkunde und wurde offiziell als staatenlos eingestuft. Erst vor kurzem tauchte eine Urkunde auf, die seine Identität bestätigte, was zu seiner Einweisung in ein Abschiebegefängnis führte. Geplant war seine Abschiebung für Juli, doch diese wurde durch den Einsatz von Chemnitzer Grünen und Innenminister Armin Schuster (63, CDU) vorerst verhindert.
Die Grünen-Vorsitzende Coretta Storz (38) setzt sich vehement für dessen Belange ein. Sie ist der Meinung, dass es unrechtmäßig sei, einen Menschen, der in Chemnitz verwurzelt ist, gegen seinen Willen in ein für ihn fremdes Land abzuschieben. „Robert A. ist in Chemnitz zu Hause und soll nun aus seiner Heimat herausgerissen werden,“ erklärte Storz. Sie betonte, dass Azirovic die Landessprache nicht spricht und ihm in Serbien Diskriminierung drohen könnte.
Zusätzlich kritisierte Joseph Israel (25), Storz‘ Vize, den Umstand, dass über die Zukunft von Robert überhaupt in einer Härtefallkommission entschieden werden müsse. Er sieht hierin einen Systemfehler, da es rechtlich möglich ist, aber gleichzeitig ungerecht, dass jemand, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt, nicht die Chance auf einen regulären Aufenthaltsstatus erhält. „Dauerduldungen, Arbeitsverbote und hohe Hürden für einen Aufenthaltsstatus sind ein Problem für eine gelingende Integration,“ fügte er hinzu.
Die Entscheidung der Kommission umreißt die Herausforderungen, mit denen viele Migranten und Flüchtlinge in Deutschland konfrontiert sind. Während es für einige magere Hoffnung gibt, stellen die strengen Vorgaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels oft unüberwindbare Hürden dar, insbesondere für jene, die in der Vergangenheit straffällig wurden, jedoch ihre Strafe bereits abgesessen haben.
Die zwingende Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Merkmalen der Migranten und deren individuelle Lebensgeschichten wird in der öffentlichen Debatte häufig vergessen. Robert Azirovic ist ein Beispiel dafür: Er strebte eine Ausbildung zum Masseur an, erhielt aber aufgrund seiner rechtlichen Situation keine Arbeitserlaubnis.
In diesem Licht wird die Kommission als eine Institution wahrgenommen, die in der Migrationspolitik oft nicht die notwendigen Empathie und Gerechtigkeit zeigt. Das Fehlen einer menschlichen Komponente in Entscheidungen, die das Leben des Einzelnen erheblich beeinflussen, lässt Fragen zur Fairness und Transparenz aufkommen. Diese Thematik bleibt entscheidend hinsichtlich der Diskussion um die Migrationsgesetzgebung in Deutschland.
Eine umfassende Übersicht über Asirovics Situation und die politischen Reaktionen dazu finden sich in einem Bericht auf www.tag24.de.