Immer mehr Verbraucher fallen auf die dunkle Masche von Trittbrettfahrern herein, die mit betrügerischen Angeboten rund um die Rundfunkgebühr Geld verdienen wollen. Das jüngste Beispiel ist die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“, die eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim offiziellen Beitragsservice erhebt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet.
Rechtsstreit gegen SSS-Software Special Service GmbH
Im Fokus des rechtlichen Vorgehens steht die SSS-Software Special Service GmbH. Diese Firma betreibt die besagte Webseite, die Verbraucher in die Irre führt. Laut dem Bundesverband ist es unklar, dass für die angeblichen Dienstleistungen Kosten anfallen, obwohl der offizielle Beitragsservice diese Vorgänge kostenlos anbietet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat daher Klage beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, um die intransparente Kostenstruktur zu stoppen.
Erschreckende Zahlen: Über 90.000 Betroffene
Die Auswirkungen dieser betrügerischen Praxis sind alarmierend. Schätzungen zufolge sind bereits mehr als 90.000 Verbraucher auf die Webseite hereingefallen. Der sogenannte „Rundfunkbeitrag Online-Service“ behauptet, die Ummeldung von Adresse und Bankverbindung zu erleichtern. Tatsächlich ist die dafür notwendige Information jedoch kostenlos und einfach zugänglich über die offizielle Webseite des Beitragsservices.
Aufklärung und Prävention als Schlüssel
Die Verbraucherzentralen versuchen, die Situation zu entschärfen, indem sie kontinuierlich Verbraucher über die Gefahren kommerzieller Drittanbieter aufklären. Zudem haben sie bereits im April auf den eigenen Internetseiten Hinweise veröffentlicht, dass durch bezahltes Suchmaschinenmarketing die Angebote von Trittbrettfahrern höher gerankt werden können als die offizielle Seite. Diese Präventionsmaßnahmen sind wichtig, um Verbraucher vor vermeidbaren Kosten zu schützen.
Was steckt hinter dem Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 die frühere GEZ-Gebühr ersetzt, liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und muss von jedem Haushalt unabhängig von der Anzahl der Bewohner gezahlt werden. Aus sozialen Gründen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht möglich. Es ist von großer Bedeutung, dass Verbraucher sich bewusst sind, dass zahlreiche Dienstleistungen rund um diesen Beitrag kostenlos über den offiziellen Beitragsservice abgewickelt werden können.
Öffentliche Stellen agieren nicht im eigenen Namen
Der Beitragsservice selbst hat klargestellt, dass er als öffentlich-rechtliche Einrichtung nicht rechtsfähig ist und daher in solchen Fällen nicht klagen kann. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für Verbraucherschutzorganisationen, die Rechte der Bürger gegenüber solchen betrügerischen Anbietern zu wahren und entsprechende Schritte einzuleiten.
In Zeiten, in denen digitale Dienste zunehmend unsere Lebensbereiche durchdringen, ist es entscheidend, die Verbraucher für diese Fallen zu sensibilisieren, damit sie nicht in die Kostenfalle tappen.
– NAG