Die Debatte um die Grundsteuer in Remscheid nimmt Fahrt auf. Die CDU-Fraktion im Stadtrat plant, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, indem sie in der November-Sitzung des Rates einen Vorschlag zur reformierten Grundsteuer B einbringen wird. Ziel ist es, ab 2025 differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu schaffen. Bislang gilt in der Stadt ein einheitlicher Hebesatz, was sich mit den kürzlich angekündigten Änderungen ändern könnte.
Hintergrund dieses Vorhabens sind die neuen Berechnungsverfahren für den Grundsteuerwert, die in NRW eingeführt wurden. Laut den neuen Regelungen würden Eigentümer von Gewerbeimmobilien stärker entlastet, während die Abgaben für Wohnimmobilien ansteigen würden. Um diese Ungleichheit auszugleichen, schlägt die Landesregierung eine Absenkung des Hebesatzes für Wohnhiem und eine Erhöhung für Geschäftsimmobilien vor. Dies würde für Remscheid bedeuten, dass Wohnimmobilien mit einem Hebesatz von 826 Punkten und Gewerbeimmobilien mit 1610 Punkten belastet würden.
Rechtsgutachten unterstützt Antrag
Die CDU beruft sich auf ein Rechtsgutachten des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Einführung differenzierter Hebesätze rechtlich absichert. „Das Land NRW hat den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um unerwünschte Effekte zumindest abmildern zu können“, heißt es in der Argumentation für diesen Antrag. So könnten die höheren Steuerlasten für Wohnimmobilien gemildert werden. Allerdings bleibt die Frage, ob die Umsetzung mit den bestehenden Verwaltungssystemen reibungslos funktionieren kann.
Sven Wiertz, Kämmerer der Stadt und Mitglied der SPD, äußerte Bedenken hinsichtlich eines zu hohen Risikos durch die Spreizung der Werte in Remscheid. Nach aktuellen Berechnungen könnte es bei der neuen Regelung zu einem maximalen Verlust von 6,9 Millionen Euro kommen, falls das Verwaltungsgericht die Entscheidung anfechten sollte. Wiertz plant, ein weiteres Gutachten abzuwarten, das durch den Deutschen Städtetag in Auftrag gegeben wurde, bevor er eine endgültige Positionierung abgibt.
Am 10. Oktober wird Wiertz den Hauptausschuss über die Ergebnisse des neuen Gutachtens informieren. Dabei wird auch die Frage behandelt, wie die technische Umsetzung der differenzierten Hebesätze in der Verwaltung möglich sei, da das bisherige System möglicherweise nicht in der Lage ist, diese Komplexität zu bewältigen.
Es steht fest, dass der Stadtrat noch in diesem Jahr eine neue Hebesatzung erlassen muss, um sicherzustellen, dass im Jahr 2025 die Grundsteuer erneut erhoben werden kann. Die CDU schlägt vor, zunächst einen einheitlichen Hebesatz von 1052 Punkten als kommissarische Lösung zu beschließen und diesen später durch die differenzierte Variante zu ersetzen. „Wir wollen es der Verwaltung einfach machen“, erklärt Markus Kötter, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und hebt hervor, dass Änderungen im laufenden Jahr möglich sind.
Die Frage bleibt, wie die Bürgerinnen und Bürger auf die bevorstehenden Änderungen reagieren werden und ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer Entlastung für Wohnimmobilien führen können. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie die neue Grundsteuerregelung in Remscheid konkret umgesetzt wird. Leser, die sich weiter informieren möchten, finden dazu aktuelle Berichte hier.