Die Suche nach Identität und Zugehörigkeit wird für viele Menschen durch ihren Namen beeinflusst. Unzählige Bürger in Nordrhein-Westfalen ziehen es in Erwägung, ihren Namen zu ändern, jedoch ist der Weg dorthin gepflastert mit hohen Hürden und zahlreichen Anforderungen. Jährlich erhalten die Kommunen zahlreiche Anträge für eine öffentliche Namensänderung, die oft aus tiefen, persönlichen Gründen resultieren. Doch die Genehmigung dieser Anträge ist nicht so einfach, denn bloßes Unbehagen oder Unzufriedenheit reicht in den meisten Fällen nicht aus.
In Köln zeigte eine aktuelle Erhebung, dass im vergangenen Jahr rund 400 Bürger eine offizielle Änderung ihres Vor- oder Nachnamens beantragten. Davon wurden etwa 250 Anträge genehmigt. Die Beweggründe sind vielfältig. Häufig äußern Antragsteller, dass sie unter seelischen Belastungen durch ihren Namen leiden. Diskriminierung aufgrund ausländischer Nachnamen oder die Schwierigkeiten bei der Aussprache und Schreibweise spielen ebenfalls eine Rolle. In anderen Städten wie Bielefeld, Münster, Essen und Dortmund werden ähnliche Muster beobachtet, wobei die Genehmigungsquoten in vielen Fällen bei etwa zwei Dritteln liegen.
Hintergrund der Namensänderungen
Die Stadt Düsseldorf erläutert, dass eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur dann gestattet ist, wenn eine Unzumutbarkeit im Einzelfall vorliegt. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Nachweis eines triftigen Grundes, der die Änderung rechtfertigt. Besonders häufig bringen Antragsteller Mobbing in Verbindung stehen. Namen, die Anlass zu Witzen oder Hänseleien geben, sind nicht selten der Auslöser für den Wunsch nach einer Namensänderung.
an, die häufigmitIn Düsseldorf gehen pro Jahr knapp 130 Anträge ein, von denen mehr als die Hälfte positive Entscheidungen erfahren. Die Palette der Gründe reicht dabei von der Abgrenzung zu belastenden Kindheitserinnerungen bis hin zum Wunsch von Pflegekindern, den Namen ihrer Pflegefamilie anzunehmen. Auch Kinder aus geschiedenen oder getrennt lebenden Familien neigen häufig dazu, eine Namensänderung zu beantragen. In Bonn beispielsweise wird vor dem offiziellen Verfahren ein Beratungsgespräch angeboten. Hierbei wird geprüft, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sodass zahlreiche Anträge bereits im Vorfeld abgelehnt werden können.
Kosten als weiteres Hindernis
Die finanziellen Anforderungen sind ein weiteres Hindernis für viele, die ihren Namen ändern möchten. Die Kosten für eine Namensänderung können, je nach Komplexität des Falles, zwischen 50 und 1.200 Euro variieren. Dies stellt für einige eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die den Wunsch, sich von der eigenen Vergangenheit abzugrenzen oder ein neues Kapitel im Leben zu beginnen, zusätzlich erschwert.
Die hohe Anzahl an Anträgen zeigt jedoch, dass das Bedürfnis nach einem passenden Namen, der die eigene Identität widerspiegelt, stark ist. Der Kampf um die Namensänderung verdeutlicht nicht nur die persönlichen Kämpfe der Betroffenen, sondern wirft auch Fragen auf über die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die diesen Prozess umgeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Namensänderung in Nordrhein-Westfalen nicht nur rechtlicher Natur sind, sondern auch tief in den persönlichen Geschichten der Antragsteller verwurzelt sind. Menschen suchen nach Wegen, sich von belastenden Erinnerungen zu befreien und ihre Identität neu zu definieren, aber der Weg dorthin ist oft mit unnötigen Hürden und Kosten verbunden.
– NAG