Im Märkischen Kreis weht ein frischer Wind nach einem Vorfall, der im Jahr 2015 für Aufregung sorgte. Damals kam es zu einem Gülleaustritt, der die Umwelt belasten könnte. Dennoch betont der zuständige Kreis, dass seit diesem Vorfall keine Beanstandungen mehr aufgetreten sind. Alexander Bange, Pressesprecher des Kreises, äußerte sich zu den wiederholten Kontrollen, die der Hof seitdem durchlaufen hat. „In den Monaten nach dem Gülleaustritt wurde der Hof engmaschig kontrolliert. Es gab keinerlei Beanstandungen bezüglich der Güllelagerung“, so Bange.
Über die Jahre hinweg gab es mehr als 50 anlasslose Kontrollen, die allesamt ohne Beanstandungen abgeschlossen wurden. Die letzte dieser Kontrollen fand im November 2022 statt. Dies zeigt, dass der Hof sich an die gesetzlichen Vorgaben halten kann, widerspricht jedoch der zunehmenden Kritik von Seiten der Öffentlichkeit, die den Kreis für eine unzureichende Überprüfung verantwortlich macht.
Neue Vorfälle und ihre Folgen
Erst vor kurzem kam es erneut zu einer Verunreinigung des Neyebaches, die auf Gülle zurückzuführen ist. In Reaktion darauf hat der Wupperverband Boden- und Wasserproben entnommen. Diese Proben wurden an ein akkreditiertes Labor gesendet, um schnellstmöglich Ergebnisse zu erhalten. „Wir hoffen auf zügige Resultate, um die Situation besser einschätzen zu können“, sagt Bange.
In der aktuellen Situation wartet der Kreis darauf, dass der Landwirt dem mündlichen Aufruf zur Beseitigung der Verschmutzungen nachkommt. Bislang zeigt sich jedoch wenig Kooperationsbereitschaft von dessen Seite. Inzwischen wird zusammen mit der Wasserbehörde sowie dem Wupperverband an Lösungen gearbeitet, um den Bach von Verunreinigungen zu befreien. Am Dienstag, den 10. September, waren Mitarbeiter der Umweltbehörde im Einsatz, um Beweise zu sichern und eine detaillierte Rekonstruktion des Vorfalls zu ermöglichen.
Der Märkische Kreis hat zudem klar gestellt, dass eine Betriebsuntersagung für den Landwirt die „Ultima Ratio“ darstellen würde. Diese drastische Maßnahme könnte nur unter gewissen rechtlichen Bedingungen, wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der Bauordnung NRW, in Betracht gezogen werden.
Die Situation bleibt angespannt, und es bleibt abzuwarten, ob der Landwirt den Auflagen des Kreises nachkommt oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Umwelt zu schützen. Weitere Details zu diesem Thema sind im Bericht von lokaldirekt.de zu finden.