Märkischer Kreis

Abschiebung im Märkischen Kreis: Hürden und Fakten im Asyl-Dschungel!

Im Märkischen Kreis warten 612 ausreisepflichtige Ausländer auf ihre Abschiebung, doch fehlende Pässe und Identitätsfragen verwandeln den Prozess in einen bürokratischen Albtraum, der die Politik aufschrecken lässt – und die Frage aufwirft: Wer bleibt und wer muss gehen?

Im Märkischen Kreis sind aktuell 612 Ausländer ausreisepflichtig, was in den letzten Wochen zu einer intensiven Diskussion über die bestehenden Herausforderungen bei Abschiebungen geführt hat. Insbesondere der Fall eines Syrers, der vor seiner geplanten Abschiebung untertauchte, hat das öffentliche Interesse an der Flüchtlings- und Migrationspolitik neu entfacht. Dieser Vorfall verdeutlicht die Schwierigkeiten der Behörden, rechtzeitig einen Nachweis der Identität zu erlangen, was für eine Abschiebung unerlässlich ist. Führende Bundespolitiker zeigen sich besorgt über die Möglichkeit, dass ausreisepflichtige Flüchtlinge ohne erhebliche Hürden im Land bleiben können.

Die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises ist für die Abschiebungen zuständig und steht dabei vor einer Mammutaufgabe. Denn um einen ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben, muss in der Regel sein Identitätsnachweis klar und eindeutig feststehen. Dies gestaltet sich oft als schwierig, da für viele Betroffene deren Papiere entweder fehlen oder absichtlich verborgen werden.

Identitätsklärung und ihre Bedeutung

Ein wichtiges Hindernis ist die Identitätsklärung. Ohne gültige Ausweisdokumente – wie Reisepass oder Identitätskarte – können ausreisepflichtige Personen nicht abgeschoben werden. „Abschiebungen sind nur möglich, wenn die Identität geklärt ist“, erklärt Alexander Bange, Sprecher des Kreises. In vielen Fällen werden Angaben zu Person und Staatsangehörigkeit zunächst als richtig angenommen, was oft nicht mit der Realität übereinstimmt. Eine der Hauptursachen dafür ist, dass viele Betroffene damit versuchen, der Abschiebung zu entkommen. Maßnahmen wie das Zurückhalten von Dokumenten kommen nicht selten vor.

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Ein weiteres Problem ist das öffentliche Bild, das Abschiebungen häufig prägt. Die Berichterstattung konzentriert sich oft auf die tragischen Schicksale von Menschen, die in Deutschland integriert sind, jedoch von einer Abschiebung bedroht sind. Weniger Beachtung finden die Fälle, in denen die Ausreise nicht durchgeführt werden kann, beispielsweise wenn Betroffene den Behörden nicht zur Verfügung stehen.

Am 28. August 2024 waren unter den 612 ausreisepflichtigen Personen auch 32 aus dem Iran, 30 aus Afghanistan und 39 aus Syrien. In dieser Hinsicht zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Politik und der tatsächlichen Durchführung von Abschiebungen. Von den im Märkischen Kreis registrierten 654 ausreisepflichtigen Ausländern konnten bis Ende August lediglich 31 tatsächlich abgeschoben werden.

Die praktischen Hürden der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Der bürokratische Aufwand ist enorm. Dazu gehört das Ausfüllen von Anträgen, das Abgeben von Fingerabdrücken und das Vorlegen von Unterlagen aus dem Herkunftsland. Wenn die Identifizierung nicht gelingt, müssen die Betroffenen in den Botschaften ihrer vermeintlichen Herkunftsländer vorgeführt werden. Die Interviews finden an zentralen Orten statt, wie beispielsweise in Unna und Essen.

Weigern die Betroffenen, an diesen Vorführungen teilzunehmen, können ihnen nicht nur Sozialleistungen gekürzt werden; sie laufen auch Gefahr, in „Mitwirkungshaft“ genommen zu werden. In extremen Fällen kann die Ausländerbehörde Polizeimaßnahmen ergreifen, um die Identität zu klären, was die Durchsuchung von Wohnungen und Datenträgern umfasst. Erst nach erfolgreicher Identifikation können die tatsächlichen Abschiebungen vorbereitet werden.

Die Statistik zeigt, dass die meisten Abschiebungen aus dem Märkischen Kreis in die Länder Aserbaidschan und Armenien stattfanden. Dennoch stehen die Behörden oft unter Druck, insbesondere in Bezug auf die Arbeit mit Herkunftsländern. Während Aserbaidschan und Armenien als häufige Zielländer genannt werden, sind Abschiebungen in Länder wie Syrien oder Afghanistan aufgrund der besonderen Umstände dort äußerst kompliziert.

Diese Situation führt zu anhaltenden Debatten über die Asylpolitik in Deutschland und die tatsächliche Wirksamkeit der bestehenden Gesetze. Diskutiert wird auch die Frage, ob die Politik ausreichend Mittel bereitstellt, um die Probleme zu lösen, die im Zuge von Ausreisepflichtigen häufig auftreten. Der Märkische Kreis steht damit vor einer doppelt schwierigen Herausforderung: Sowohl die sachgerechte Umsetzung der Abschiebungen als auch die Einhaltung der Menschenrechte müssen immer berücksichtigt werden.

Für eine detaillierte Betrachtung der Herausforderungen, die bei der Identitätsklärung und der Durchführung von Abschiebungen bestehen, siehe den Bericht auf www.come-on.de.

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