KölnKriminalität und Justiz

Zollkontrollen in Kölner Friseursalons: Illegale Beschäftigung aufgedeckt!

Der Zoll hat zwischen dem 23. und 27. September 2024 in Köln und Umgebung Friseurgeschäfte sowie Barbershops ins Visier genommen und dabei illegale Beschäftigung, Mindestlohnverstöße und Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt – es drohen hohe Strafen für die Betreiber!

Köln (ots)

In einer massiven Aktion hat der Kölner Zoll in der Woche vom 23. bis 27. September 2024 gezielte Kontrollen in Friseurgeschäften und Barbershops durchgeführt. Hierbei waren rund 70 Beamte im Einsatz, die fast 60 Geschäfte inspizierten und rund 150 Angestellte befragten. Unterstützt wurden sie von Kräften der Polizei, der Bezirksregierung, dem Ordnungs- und Ausländeramt sowie der Steuerfahndung. Diese umfassende Kontrolle hatte das Ziel, illegale Beschäftigung und andere Verstöße aufzuklären.

Die Kontrollen verteilten sich auf verschiedene Regionen: In Köln wurden 35 Friseursalons überprüft, was 92 befragte Personen zur Folge hatte. Im angrenzenden Rhein-Erft-Kreis, insbesondere in Bergheim und Brühl, wurden 2 Geschäfte und 6 Personen kontrolliert. Darüber hinaus fanden Kontrollen in Bonn (4 Geschäfte, 10 Personen) und im Rhein-Sieg-Kreis sowie Rheinisch-Bergischen Kreis statt, wo 18 Geschäfte und 41 Personen überprüft wurden.

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Feststellungen und Folgen

Besonders auffällig war ein Vorfall in einem Barbershop in Bonn-Tannenbusch. Dort wurden ein 25-jähriger Albaner sowie ein 22-jähriger Kosovare ermittelt, die illegal beschäftigt waren. Laut Jens Ahland, dem Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, richten sich die Ermittlungen nun gegen den Arbeitgeber. Vor Ort wurden bereits entsprechende Verfahren eingeleitet, während die zuständige Ausländerbehörde über weitere Maßnahmen entscheiden wird.

Die Kontrollen zeigten einige alarmierende Statistiken: Bei 19 der überprüften Personen gab es Hinweise, dass sie nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Dies betrifft 14 Personen in Köln, 3 im Rhein-Erft-Kreis und 2 in Bonn. Zudem wurde in 18 Fällen festgestellt, dass den Beschäftigten möglicherweise der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Hier entfallen 11 Verdachtsfälle auf Köln, während der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis und Bonn ebenfalls betroffen sind.

Zusätzliche Anhaltspunkte deuteten in 8 Fällen auf den Missbrauch von Sozialleistungen hin, insbesondere in Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Ahland erklärte weiter: „Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach einer gründlichen Auswertung kann festgestellt werden, ob alle angetroffenen Personen ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind.“ Diese Feststellungen erfordern häufig erneute Überprüfungen in den Betrieben, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.

Diese Aktion stellt einen großen Schritt im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Verstöße gegen Arbeitsgesetze dar. Die beteiligten Behörden und die Öffentlichkeit sind auf die Ergebnisse dieser Maßnahmen gespannt, insbesondere hinsichtlich der sozialen und rechtlichen Verantwortung der Arbeitgeber in der Branche.

Weitere Informationen zu den Kontrollen und ihren Ergebnissen finden sich in einem detaillierten Bericht auf www.presseportal.de.

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