Im Rhein-Sieg-Kreis wird das Thema Mindestlohn zurzeit intensiv diskutiert. Rund 14.600 Beschäftigte in der Region verdienen den momentanen gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Diese Zahl kommt aus einer aktuellen Studienauswertung des Pestel-Instituts, die die Bedürfnisse und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in der Region beleuchtet.
Angesichts der Tatsache, dass in etwa 15 Prozent aller Arbeitsplätze weniger als 14 Euro pro Stunde gezahlt werden, hebt Matthias Günther, der Direktor des Pestel-Instituts, hervor, dass eine Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro eine erhebliche Verbesserung für viele Angestellte mit sich bringen könnte. „Insgesamt würden dadurch rund 33.500 Jobs von der Erhöhung profitieren“, sagt er. Die Gewerkschaft NGG Köln unterstützt diesen Aufruf nach einem höheren Mindestlohn vehement.
Forderungen nach einer gerechteren Bezahlung
Die NGG fordert nicht nur eine Erhöhung auf 14 Euro, sondern zieht auch eine Anhebung auf 15 Euro in Betracht. Marc Kissinger, Geschäftsführer der NGG Köln, argumentiert, dass zu viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten und fordert eine grundlegende Reform dieser Gehälter. „Der Mindestlohn ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wer fair bezahlt werden will, muss einen Tariflohn erhalten“, so Kissinger.
Dieser Appell findet Gehör auf politischer Ebene. Olaf Scholz, der Bundeskanzler, hat bereits seine Unterstützung für eine Mindestlohnanhebung signalisiert. Kissinger hebt hervor: „Wenn es nach dem Kanzler geht, sollen wir schrittweise auf 14 und dann auf 15 Euro pro Stunde kommen.“ Eine solche Erhöhung würde nicht nur die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärken, sondern könnte auch als Signal für mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland gewertet werden.
In der jüngsten Auswertung des Pestel-Instituts wird auch darauf hingewiesen, dass ein Anstieg auf 15 Euro etwa 44.400 Jobs im Rhein-Sieg-Kreis eine spürbare Gehaltserhöhung bescheren könnte. Doch die NGG sieht in dieser Diskussion weit mehr als nur eine Gehaltserhöhung. Ziel ist es, die Menschen vor Armut zu schützen und dafür zu sorgen, dass der Mindestlohn ein Leben ohne staatliche Zuschüsse ermöglicht.
„Der Mindestlohn muss tatsächlich ausreichen, um ein Leben führen zu können, das auch ohne Bürgergeld auskommt“, stellt Kissinger klar. Er betont, dass der gesetzliche Mindestlohn, besonders bei einer Vollzeitarbeit, wenigstens 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung abdecken sollte. Dieses Maß sieht die EU vor.
Ab kommenden Januar wird der Mindestlohn jedoch nur um 41 Cent auf 12,82 Euro steigen, eine Entscheidung, die die Mindestlohnkommission umgesetzt hat, obwohl die Gewerkschaften ihre Stimme dagegen erhoben. „Das ist frustrierend, denn der Mindestlohn müsste bereits jetzt bei etwa 14 Euro liegen“, klagt Kissinger und verweist damit auf die Richtlinien der EU.
In Anbetracht der EU-Vorgaben, die auch einen Mindestlohn von 15 Euro in naher Zukunft vorsehen, stellt die NGG klare Forderungen: „Die Bundesregierung ist gefordert, die Tarifbindung zu erhöhen, damit mehr Menschen von gerechten Löhnen profitieren“, so Kissinger abschließend.
Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weitergehen. Der Druck wächst zur Implementierung von fairen Löhnen, und die Bürger können nur hoffen, dass ihre Stimmen Gehör finden werden. Weitere Informationen dazu finden sich hier.