Ein Gebäudereiniger aus Köln steht wegen schwerwiegender Vorwürfe vor dem Landgericht. Ihm wird Zwangsprostitution sowie Gewaltdelikte gegen seine ehemalige Lebensgefährtin zur Last gelegt. Insgesamt soll er mehr als 96.000 Euro an „Dirnenlohn“ einbehalten haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, unter Androhung von Gewalt eine hohe Abschlagszahlung gefordert zu haben, als die Frau ihm mitteilen wollte, dass sie die Beziehung beenden wolle. Bei Beginn des Prozesses bestritt der 26-Jährige die Vorwürfe vehement.
Der Angeklagte und die Geschädigte lernten sich vor etwa zweieinhalb Jahren in einem Saunaclub in Düsseldorf kennen. Während der Angeklagte ein normaler Besucher war, bot die damals 19-Jährige dort sexuelle Dienstleistungen an. Nach diesem ersten Treffen soll die junge Frau in Köln in den Angeklagten verliebt sein und ihn als ihren Zuhälter engagiert haben.
Laut Anklage soll der Mann der Prostituierten sogenannten „Schutz“ gewährt haben, indem er sie zu den Treffen mit Freiern begleitete und zudem Annoncen für ihre Dienstleistungen im Internet verwaltete. Doch diese Arbeit war alles andere als leicht. Der Angeklagte soll verlangt haben, dass die gesamte Vergütung seiner Partnerin an ihn fließt, was auf wöchentliche Beträge zwischen 6.000 und 8.000 Euro hinauslief.
Die Anklage wirft dem Gebäudereiniger zudem vor, die Frau zu Sexpraktiken gezwungen zu haben, welche sie selbst nicht ausüben wollte. Dabei soll es immer wieder zu Gewaltausbrüchen gekommen sein. Einer der schwerwiegendsten Vorwürfe ist, dass der Angeklagte die Frau mit einem Ladekabel gewürgt und in ihrem Apartment nach Geld durchsucht haben soll, wobei er mehrere Tausend Euro erbeutete. Diese Vorfälle eskalierten, als die Geschädigte schließlich äußerte, nicht mehr für ihn arbeiten zu wollen. Daraufhin forderte der Angeklagte eine Summe von 30.000 Euro, um ihr ein „Freikaufen“ zu ermöglichen, andernfalls würde sie für ihre Entscheidung mit ihrem Finger zahlen müssen.
Der Gebäudereiniger äußerte in einer schriftlichen Erklärung, dass alle Vorwürfe Unwahrheiten sein und er seine Partnerin niemals zu etwas gezwungen habe. Er betonte, dass sie selbst über ihre Termine und die zur Verfügung stehenden Sexpraktiken entschieden habe. Für die von ihm erbrachten Dienste, wie Fahrten und Organisation, hätte er lediglich die Hälfte des Einkommens erhalten, was er bereits in einer früheren Beziehung so gehandhabt habe.
Zusätzlich stellt er die Anzeige der Frau als einen Racheakt dar. Er behauptet, all das Geld verspekuliert zu haben, da er angeblich in Kryptowährungen investiert habe, was seiner Freundin primär als Erfolg versprochen wurde. „Das tut mir leid“, fügte der 26-Jährige hinzu.
Die Vorwürfe wiegen schwer, und die möglichen Konsequenzen für den Angeklagten könnten mehrere Jahre Gefängnis umfassen. Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgeführt, wie www.ksta.de berichtet.