Düsseldorf – In der laufenden Migrationsdebatte erhebt Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) besorgniserregende Forderungen: Er plädiert für die Abschaffung des Asylrechts in seiner gegenwärtigen Form. Seiner Meinung nach ist das individuelle Recht auf Asyl im Grundgesetz nicht mehr notwendig, da Deutschland bereits gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet ist, Schutz für verfolgte Menschen zu gewähren. Diese Äußerungen machte Stübgen im Gespräch mit dem „Handelsblatt“.
Sein Vorschlag kommt in einer kritischen Zeit: Nur wenige Tage vor den Landtagswahlen in Brandenburg, die möglicherweise eine Stärkung der AfD zur Folge haben könnten. Der Minister argumentiert für die Einführung von Flüchtlingskontingenten, was bedeuten würde, dass Deutschland selbst bestimmen kann, wer einreisen darf und in welchem Umfang Migranten aufgenommen werden können. Trotz dieser weitreichenden Vorschläge sieht Stübgen die Chancen auf eine Änderung des Grundgesetzes als gering an und meint, dass man sich auf das Machbare konzentrieren sollte.
Vorschlag zur nationalen Notlage
Ein kritischer Punkt in Stübgens Überlegungen ist die von ihm geforderte Erklärung einer nationalen Notlage. Diese Erklärung würde es ermöglichen, Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen, eine Maßnahme, die er als rechtlich machbar erachtet. Dies, obwohl die Zahlen neu ankommender Flüchtlinge derzeit rückläufig sind. Stübgen betont, dass die aktuellen Belastungen nicht mehr tragbar seien und eine Lösung gefunden werden müsse.
Um eine erfolgreiche Umsetzung seiner Vorschläge zu erreichen, fordert er Verhandlungen mit den Nachbarländern. Insbesondere richtet sich sein Appell an Außenministerin Annalena Baerbock, sich weniger auf Reisen nach Israel zu konzentrieren und stattdessen mehr Gespräche mit den angrenzenden Staaten zu führen. Damit spricht er ein bemerkenswertes Thema an, insbesondere da Kritik an den möglichen Rückweisungen von Asylbewerbern an den Grenzen Deutschlands aus Ländern wie Polen und Österreich geäußert wurde.
Aktuell folgt die Praxis, dass bei Asylbewerbern an der Grenze überprüft wird, ob sie in einem anderen EU-Land bereits einen Antrag gestellt haben oder dies hätten tun können. Dieses Verfahren, bekannt als Dublin-Regelung, ermöglicht es, Antragsteller mit Zustimmung des anderen Landes dorthin zurückzuführen. Leider kommt diese Zustimmung jedoch oft nicht zustande, was dazu führt, dass viele Flüchtlinge in Deutschland bleiben.