Die Gefährdung des Kindeswohls ist ein Thema von entscheidender Bedeutung, besonders wenn es in der Gesellschaft immer wieder vorkommt, dass Kinder unter unzureichenden Bedingungen leben. Eine Fortbildung im Kreishaus Gütersloh diente dazu, Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen zusammenzubringen, um darüber zu diskutieren, wie sie gemeinsam solche Risiken identifizieren und abwenden können. Vorkommnisse wie kalte Winterkleidung, stundenlanges Alleinlassen in der Wohnung oder unzumutbare Wohnverhältnisse können erste Anzeichen einer ernsthaften Gefährdung darstellen. Die Veranstaltung war Teil einer Fortbildungsreihe, die vom Jugendamt des Kreises sowie den Städten Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl organisiert wurde.
Professor Reinhold Schone, ein pensionierter Professor der FH Münster, war einer der Referenten und erklärte, wie Fachkräfte eine Kindeswohlgefährdung erkennen können. Er stellte klar, dass eine solche Gefährdung nicht immer offensichtlich ist; vielmehr handelt es sich häufig um eine Annahme, die auf den vorliegenden Umständen basiert. Beispielsweise könnte ein Kind auf Medikamente angewiesen sein, die jedoch von den Eltern nicht bereitgestellt werden, was zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann. Schone erklärte auch die vier Hauptformen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Es liegt in der Verantwortung der Fachkräfte, potenzielle Gefahren für Kinder zu erkennen und darauf zu reagieren, sei es durch direkte Gespräche mit den Erziehungsberechtigten oder durch die Einbeziehung des Jugendamtes.
Kinderschutzverfahren im Detail
Ein weiterer wichtiger Beitrag kam von Berit Rürup, die die Abläufe im Kinderschutzverfahren erläuterte. Rürup erklärte, dass Meldungen über mögliche Gefährdungen niemals von einer einzelnen Person bearbeitet werden, sondern immer in Teams von Fachleuten. Zuerst wird überprüft, ob ein berechtigter Verdacht besteht. Wenn dies der Fall ist, tritt das Verfahren gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches in Kraft, welches den Schutzauftrag bei Verdachtsfällen regelt. Die Fachleute sammeln systematisch Informationen über die Lebenssituation des Kindes und führen gegebenenfalls Hausbesuche durch.
Ein erstellter Schutzplan ist Teil dieses Prozesses, in dem entsprechende Maßnahmen und Hilfen festgehalten werden, um das Kindeswohl wiederherzustellen. Eine Abschlussberatung begleitet den Fall bis zu seinem Ende. Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Sozialarbeitern und dem Jugendamt ist von zentraler Bedeutung, um effektive Lösungen zu entwickeln.
Die Fortbildung bot nicht nur Vorträge, sondern auch Workshops, in denen die Teilnehmer Fragen stellen und ihre Erfahrungen teilen konnten. Gemeinsam wurden in kleinen Gruppen Fallstudien aus der Vergangenheit diskutiert, und es wurde überlegt, an welchen Stellen die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter verbessert werden kann. Angesicht der Komplexität von Kindeswohlgefährdungen ist ein professionelles Netzwerk unerlässlich. Die Teilnehmer erkannten, wie wichtig der Dialog zwischen Institutionen ist, um im Ernstfall schnell und angemessen reagieren zu können.
Die nächste Fortbildung zum Thema Kinderschutz und Gesundheit ist für das Frühjahr 2025 angesetzt und wird sicherlich weitere entscheidende Erkenntnisse und Strategien für den Schutz von Kindern bieten.
– NAG