DüsseldorfKriminalität und Justiz

Rauchen auf Zugtoilette: Sprinkleralarm enttarnt Fluchtversuch

Ein 59-jähriger Mann wurde am Mittwochmittag in einem Zug bei Düsseldorf ertappt, als er auf der Toilette rauchte und dadurch die Sprinkleranlage auslöste, was zu einer 45-minütigen Verspätung führte und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung nach sich zog.

Düsseldorf – Ein kurioser Vorfall sorgte am Mittwoch im Nahverkehrszug RE 1 für Aufsehen und führte zur Unterbrechung des Zugbetriebs. Ein 59-jähriger Mann suchte sich die Toilette des Zuges als Ort für seinen ungehobelten Genuss eines Rauchvergnügens aus. Diese unbesonnene Entscheidung hatte jedoch weitreichende Folgen, da der Rauch dazu führte, dass die Sprinkleranlage in der Toilette aktiviert wurde. Das Resultat: Wasser spritzte in den Sanitärbereich und alarmierte prompt die Bundespolizei.

Der Mann, der offenbar beabsichtigte, unbemerkt zu bleiben, nutzte eine kurze Flucht als Strategie. Doch seine cleveren Ansätze wurden durch seine durchnässte Kleidung schnell zunichtegemacht. Als die Bundespolizisten eintrafen, hatten sie es leicht, den Verursacher ausfindig zu machen, der sich unauffällig unter den anderen Fahrgästen zu verstecken versuchte. Seine nassen Klamotten verrieten ihn jedoch sofort als den Übeltäter.

Die Entdeckung von Tabakwaren

Bei einer Durchsuchung des Mannes entdeckten die Beamten zudem Tabakwaren und ein Feuerzeug. Diese Funde werfen ein weiteres Licht auf seine Handlung und zeigen, dass er nicht nur ohne Rücksicht auf die Sicherheitsvorkehrungen handelte, sondern auch gegen geltende Vorschriften zum Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln verstieß. Das Gesetz sieht strenge Strafen für solche Übertretungen vor, besonders in einem Bereich, in dem sich Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten.

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Die Auswirkungen seines Handelns waren nicht nur persönlicher Natur; der Zug hatte aufgrund des Vorfalls mit einer Verspätung von 45 Minuten zu kämpfen. Die Reisenden mussten somit länger auf die Weiterfahrt nach Aachen warten, was für einige Unannehmlichkeiten sorgte. Das genaue Ausmaß des angerichteten Schadens war zunächst unklar, doch die offensichtlich verursachten Schäden am Sanitärbereich des Zuges könnten durchaus beträchtlich sein.

Nach der Feststellung seiner Personalien wurde der 59-Jährige vor Ort entlassen. Trotzdem wird es einen strafrechtlichen Nachklang geben, da die Bundespolizei ein Verfahren einleitete. Es bleibt abzuwarten, ob der Mann für seine leichtsinnigen Entscheidungen zur Verantwortung gezogen wird und welche Konsequenzen dies für ihn haben könnte. Solche Vorfälle sind nicht nur ärgerlich für die Reisenden, sondern auch für das Unternehmen und die zuständigen Behörden, die solche sicherheitsrelevanten Vorfälle ernst nehmen müssen.

– NAG

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