In Dortmund kam es in der Nacht von Donnerstag, dem 26. September, zu einem Vorfall, der die Bundespolizei in ihrer Einsatzfähigkeit herausforderte. Ein 27-jähriger Mann benahm sich am Hauptbahnhof auffällig und lautstark, was letztlich zu seiner Festnahme führte.
Gegen 1:45 Uhr bemerkten die Beamten, während sie den Bahnhof patrouillierten, den jungen Mann, der in der Nähe eines Schnellrestaurants beleidigende und aggressive Äußerungen von sich gab. Als die Polizisten ihn aufforderten, sich zu beruhigen und seine Identität zu zeigen, reagierte der Mann äußerst verbal und drohte den Beamten. Dies führte zu einem körperlichen Konflikt, als der 27-Jährige versuchte, einen der Beamten mit einem Faustschlag zu treffen.
Körperlicher Widerstand und Verletzungen
Die Situation eskalierte, und die Polizisten mussten den Randalierer zu Boden bringen, um ihn zu fixieren. Der Mann leistete jedoch erheblichen Widerstand, indem er seine Arme verschloss und versuchte, sich zu befreien. Während des Handgemenges verletzte er einen Polizisten schwer, indem er dessen Handgelenk überdehnte. Dieser Beamte musste sich folglich ärztlich behandeln lassen, war jedoch schnell wieder dienstfähig.
Zusätzlich zu den physischen Auseinandersetzungen beleidigte und bedrohte der 27-Jährige die Beamten während seiner Festnahme. Trotz der Dramatik gelang es den Einsatzkräften, den Mann in eine Gewahrsamszelle zu bringen, wo er erneut versuchte, sich zu wehren, indem er um sich trat und die Beamten kneifen wollte. Es blieb eine Herausforderung für die Polizei, seine Identität festzustellen, weshalb sein Fingerabdruck erfasst wurde. Eine schnelle Überprüfung ergab, dass der Mann bereits zuvor in verschiedenen Fällen mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.
Rechtliche Konsequenzen
Nachdem sich die Situation beruhigt hatte und der 27-Jährige von seinen Fesseln befreit wurde, erhielt er Informationen über die bevorstehende Strafanzeige gegen ihn. In einem Moment der Reflexion wies er jedoch die Vorwürfe zurück und entschied sich, von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Letztlich wurde ihm jedoch ein Platzverweis für den Hauptbahnhof Dortmund erteilt, bevor er die Wachräume verlassen durfte.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands, Beleidigung, Bedrohung sowie Körperverletzung gegen den Mann eingeleitet. Der Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Gesetzeshüter bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stehen, insbesondere in einem belebten Umfeld wie dem Dortmunder Hauptbahnhof.