In Dortmund sorgte ein Vorfall am frühen Nachmittag des 25. September für Aufsehen, als Bundespolizisten in einen Widerstandskampf gegen einen alkoholisierten 30-Jährigen verwickelt wurden. Die Situation ereignete sich gegen 16:30 Uhr am Hauptbahnhof, wo die Beamten auf Streife waren und schließlich auf den Mann trafen, der selbst auf die mögliche Fahndung aufmerksam wurde.
Der deutsche Staatsbürger, der ohne festen Wohnsitz ist, bezeichnete sich als gesuchter Mann und vermutete, dass ein aktueller Haftbefehl gegen ihn besteht. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung in Höhe von rund 615 Euro plus Verfahrenskosten in Höhe von etwa 5.690 Euro wegen eines Diebstahls erlassen hatte. Trotz der ernsten Lage verhielt sich der Mann gegenüber den Polizisten äußerst aggressiv.
Widerstand und Verletzung
Während die Beamten versuchten, den 30-Jährigen zur Beruhigung zu bringen, führten sie ihn zur örtlichen Bundespolizeidienststelle, da er stark alkoholisiert war und nicht mehr in der Lage schien, sich selbst zu kontrollieren. Sein Gefühl für die Realität war offensichtlich beeinträchtigt, was durch seinen unsicheren Gang unterstrichen wurde, weshalb die Polizisten ihm zur Unterstützung unter die Arme griffen.
Am Polizeiposten angekommen, stellte sich die Situation noch dramatischer dar. Bei dem Versuch, den Mann zu durchsuchen, weigerte er sich, die Hände zu heben, und versuchte, in seine Hosentasche zu greifen. Trotz mehrfacher Warnungen von Seiten der Einsatzkräfte versuchte der Mann, sich loszureißen. Dabei stieß er unglücklicherweise mit seinem Kopf gegen eine Tür und verletzte sich.
Die Beamten reagierten sofort und verständigten einen Rettungswagen, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Während sie auf die Sanitäter warteten, machte der Aggressor weiterhin seine Aggressionen deutlich, indem er die Beamten beleidigte und bedrohte. Bei Ankunft des Rettungsdienstes war seine Stimmung unverändert, und er setzte seine verbalen Angriffe fort.
Alkohol und Folgemaßnahmen
Ein durchgeführter Atemalkoholtest offenbarte schließlich, dass der Mann mit 2,16 Promille stark alkoholisiert war. Nach einer ersten medizinischen Behandlung im Krankenhaus entschloss man, dass er keinerlei Gegenstände zur Einziehung mit sich führte, weshalb er als gefahrlos erachtet wurde und seinen Weg fortsetzen durfte. Diese Entwicklung wirft ein Licht auf die Herausforderungen, die die Bundespolizei in derartigen Situationen bewältigen muss.
Die Bundespolizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-Jährigen eingeleitet, das sich gegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung richtet. Solche Vorfälle verdeutlichen die teils kritische Lage, in der die Sicherheitskräfte operieren, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit stark alkoholisierten Personen in öffentlich zugänglichen Räumen wie Bahnhöfen, die oft rührselige, aber auch herausfordernde Interaktionen erfordern. Für mehr Informationen zu diesem Vorfall, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.