In einem bemerkenswerten Zivilprozess rund um einen Radfahrer-Unfall an einer städtischen Absperrschranke in Neuheide bei Ribnitz-Damgarten hat das Landgericht Stralsund am Montag entschieden und die Klage eines 48-jährigen Berliners abgewiesen. Der Vorwurf, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, wurde durch die Richter zurückgewiesen. Laut einem Gutachten sei die Sichtbarkeit der Schranke ausreichend gewesen, um rechtzeitig reagieren zu können.
Der Vorfall ereignete sich am 4. September 2021, als der Radfahrer auf einem asphaltierten Radweg unterwegs war, der auch für berechtigte Autos zugänglich ist. In der Nähe eines Pilzmuseums kollidierte der Kläger mit der geschlossenen rot-weißen Schranke und zog sich dabei Verletzungen zu. Trotz seiner Verletzungen forderte der Radfahrer Schadensersatz in Höhe von 5000 Euro.
Das Urteil und seine Hintergründe
Richter Nico Schwank ließ in einer vorherigen Verhandlung durchblicken, dass die Sichtbarkeit der Schranke nicht in Frage gestellt werden könne. Er erklärte, der Mann hätte die Schranke spätestens zehn Meter im Voraus erkennen müssen, was bedeutet, dass er genügend Zeit gehabt hätte, um rechtzeitig abzubremsen. Ein Gutachten eines Dekra-Sachverständigen bestätigte diese Sichtbarkeitsanalyse.
Zusätzlich wies ein Schild 1,2 Kilometer vor der Schranke darauf hin, dass es sich um eine Sackgasse handelt, während ein weiteres Warnschild die Radfahrer 30 Meter vor der Schranke informierte. Obwohl die Umstände des Unfalls ernst waren, erschien der Kläger nicht zu dem Verhandlungstermin.
Maßnahmen der Stadt und frühere Vorfälle
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hatte die Schranke einst aufgestellt, um den Autoverkehr von der Rostocker Heide zur Halbinsel Fischland-Darß umzuleiten und die Waldstrecke für Radfahrer zu reservieren. Trotz der Absicht, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, gab es in der Vergangenheit mehrere Unfälle, bei denen Radfahrer, auch schwer verletzt, mit der Schranke kollidierten. Insbesondere im Mai 2024 gab es einen neuerlichen Vorfall, bei dem die Schranke, die mit Blinklicht schnell schließt, gefährlich war, obwohl sie umfahren werden kann.
Dieser Vertrag und die gerichtliche Entscheidung werfen ein Licht auf die Herausforderungen der Verkehrssicherheit in Radfahrerbereichen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig, und der Kläger hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Urteilsverkündung Berufung beim Oberlandesgericht Rostock einzulegen.
– NAG