Kriminalität und JustizSchwerin

Fahrgastschiff „Schwerin“ steckt auf Sandbank fest – Passagiere wohlauf!

Schreckmoment auf dem Schweriner See: Am 28. September 2024 sitzt das Fahrgastschiff "Schwerin" mit 50 Passagieren an Bord fest, nachdem es durch starken Wind auf einer Sandbank gestrandet ist, doch ein Schubschiff bringt alle sicher zurück zur Anleger!

Am Abend des 28. September 2024 kam es zu einem Vorfall auf dem Schweriner See, als das Fahrgastschiff „Schwerin“ der Weißen Flotte festsass. Der Schiffsführer meldete um etwa 21:00 Uhr, dass das Schiff in der Nähe von Leezen nicht mehr weiterfahren konnte. Auf der Rundfahrt waren rund 50 Passagiere an Bord, die zum Glück unverletzt blieben.

Die Ursache für die Festfahrt lag in den widrigen Wetterbedingungen. Ein starker seitlicher Wind führte dazu, dass das Schiff unbemerkt in Richtung Ufer abdriftete und letztendlich auf einer Sandbank festsaß. Für die Betroffenen an Bord war dies ein unerwartetes, aber glücklicherweise nicht gefährliches Erlebnis, begleitet von der professionellen Reaktion der Crew.

Rettungsaktion und erfolgreiche Bergung

Der Kapitän der „Schwerin“ handelte schnell und informierte den Eigentümer des Schiffes über die situation. Dieser ließ umgehend ein Schubschiff anrücken, um das festgefahrene Fahrgastschiff zu befreien. Die Bergung fand gegen 23:30 Uhr statt und war erfolgreich. Das Fahrgastschiff blieb bei dem Vorfall unbeschädigt, was die weiteren Planungen nicht beeinträchtigte.

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Nach der erfolgreichen Freischleppung konnte die „Schwerin“ ihre Fahrt eigenständig zum Anleger in Schwerin fortsetzen. Die Episode endete glimpflich, und die Passagiere wurden nach einem unverhofften Abenteuer sicher an ihr Ziel gebracht. Dieser Vorfall verdeutlicht die Bedeutung einer effektiven Notfallreaktion auf Wasserfahrzeugen in unvorhergesehenen Situationen.

Die Fluss-, See- und Hafenbehörde M-V hat in ihrem Bericht betont, dass solche Ereignisse, auch wenn sie nicht häufig vorkommen, ernst genommen werden müssen und die Sicherheit auf dem Wasser stets an oberster Stelle stehen sollte. Weitere Informationen zu dem Vorfall sind auf www.presseportal.de verfügbar.

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