Greifswald

Platzmangel im Strasburger Hort: Eltern fordern Alternativen!

Im Streit um den Hortplatz in Strasburg hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald der Erzieherin Dana Ebert einen negativen Bescheid erteilt, obwohl immer mehr Eltern dringend nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder suchen!

Im deutschen Strasburg gibt es derzeit große Diskussionen um die Verfügbarkeit von Hortplätzen für Kinder. Anne Collier, eine besorgte Mutter, schildert ihre Schwierigkeiten: Ihr Sohn fand – nach anfänglicher Unsicherheit – schließlich einen Platz im Hort der Arbeiterwohlfahrt (Awo). Die Awo ist jedoch der einzige Anbieter in der Stadt, seit die Volkssolidarität ihre Einrichtung in der Schulstraße im Jahr 2022 geschlossen hat. Für viele Eltern ist die Situation angespannt, insbesondere für Dana Ebert, die in Strasburg eine Kindertagespflege betreibt und einen Hort eröffnen wollte. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat allerdings das Gesuch von Ebert abgelehnt.

Der Bedarf an alternativen Betreuungsformen wird von vielen Eltern wie Katrin Riemer unterstützt. Ihr Sohn hat spezielle Bedürfnisse, und die Platzierung im Awo-Hort sei nicht möglich gewesen. „Eine kleinere Einrichtung mit weniger Kindern wäre ideal gewesen, aber die gibt es nicht“, so Riemer. Sie ist froh, dass sie über eine Ausnahmegenehmigung eine Betreuung bei Dana Ebert erhalten kann, was für sie und ihren Sohn eine große Erleichterung bedeutet.

Die Situation der Hortplätze in Strasburg

Die Awo bietet in Strasburg gegenwärtig 103 Hortplätze an, jedoch sind laut Kreissprecher Florian Stahlkopf fünf Plätze unbesetzt. Die Situation hat sich so entwickelt, dass trotz vorhandener Kapazitäten die Genehmigung für neue Einrichtungen aus finanziellen Gründen abgelehnt wird. Nach den jüngsten Prognosen wird eine Abnahme der Schülerzahlen in den kommenden Jahren erwartet. Daher wird geraten, die bestehenden Plätze vorher zu nutzen, bevor zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.

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Dana Ebert, die eine zusätzliche Qualifikation als Leiterin erlangte, hatte sie vor, ihre Einrichtung mit zwei Mitarbeitern zu unterstützen, um den Bedarf besser abzudecken. Dies erweckte die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation, doch die negative Stellungnahme der Jugendhilfeplanung kam überraschend und enttäuschend für Ebert. Eine Betriebserlaubnis für ihren Hort wurde aufgrund der Vorhersage eines Rückgangs in der Schülerzahl nicht erteilt.

Die gesetzlichen Vorschriften besagen, dass eine Betriebserlaubnis erteilt werden muss, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Das Vorhandensein eines tatsächlichen Bedarfs spielt in der Entscheidung keine Rolle, was jedoch zu Unsicherheiten unter den Antragsstellern führt. Der Sprecher des Landkreises erklärt, dass potenzielle Antragsteller immer über die Jugendhilfeplanung und die Notwendigkeit einer vollständigen Auslastung der Einrichtungen informiert werden.

Die Diskussion um die Hortplätze in Strasburg wirft grundlegende Fragen zur Kinderbetreuung auf: Wo sind die Alternativen für Eltern, und wie kann sichergestellt werden, dass alle Kinder den benötigten Platz in einer für sie passenden Einrichtung finden? Der Druck auf die bestehenden Anbieter wächst, während gleichzeitig der Bedarf an individuellen Betreuungsmöglichkeiten steigt. Die Stadt hat jetzt die Aufgabe, Lösungen zu finden, die sowohl der Nachfrage als auch den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht werden.

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