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Kurdische Aktivisten im Visier: Gerichtsurteile und Prozesse in Deutschland

Im Oktober stehen in Hamburg und Düsseldorf dramatische Gerichtstermine im Fokus, wo mehrere Kurden wegen vermeintlicher PKK- und DHKP-C-Mitgliedschaft vor Gericht müssen, während AZADÎ e.V. auf die drakonische Verfolgung wehrloser Aktivisten hinweist und damit bundesweit für Schlagzeilen sorgt!

In Deutschland laufen derzeit bedeutende Verfahren gegen Personen, die Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen im Ausland vorgeworfen wird. Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. hat auf die anstehenden Prozesse hingewiesen, insbesondere auf die Verfahren gemäß § 129b StGB, die im Kontext der kurdischen politischen Bewegung stehen.

Aktuell wird einer der prominentesten Prozesse im Oberlandesgericht Hamburg geführt, bei dem Kadri Saka beschuldigt wird, Teil der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) zu sein. Die Verhandlungstermine sind für die ersten Oktoberwochen angesetzt, darunter der 4., 7., 9. und 10. Oktober 2024. Diese Sitzungen beginnen jeweils um 10.30 Uhr im Saal 288 des OLG Hamburg, das sich am Sievekingplatz 3 befindet.

Weitere Verfahren in Düsseldorf

Gleichzeitig finden am Oberlandesgericht Düsseldorf Verhandlungen gegen Özgül Emre, Ihsan Çibelik und Serkan Küpeli statt, die ebenfalls wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer anderen Organisation, der DHKP-C, angeklagt sind. Die Termine sind auf den 9. und 10. sowie den 28. Oktober 2024, jeweils um 9.30 Uhr oder 11.00 Uhr, festgelegt.

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Insgesamt sind aktuell 13 Kurden, die im Zusammenhang mit § 129b StGB angeklagt sind, in deutschen Gefängnissen in Haft. Dieser Abschnitt des Strafgesetzbuchs bezieht sich auf die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ und hat eine lange Geschichte in der Verfolgung kurdischer Aktivisten, die bis in die späten 1980er Jahre zurückreicht. Die rechtlichen Grundlagen für solche Verfahren wurden durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs weiter gefestigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verfolgungen in der Regel nicht aufgrund konkreter Straftaten erfolgen, sondern auf der politischen Gesinnung und der mutmaßlichen Mitgliedschaft der Angeklagten basieren. Dabei ist die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entscheidend, da sie zur strafrechtlichen Verfolgung von Funktionsträgern notwendig ist. Diese Ermächtigung wurde bereits 2011 allgemein erteilt und wird bis heute nutzen, wobei Verteidiger mehrfach versuchen, diese Ermächtigung zurückzunehmen.

Die rechtlichen und politischen Dimensionen dieser Prozesse werfen Fragen auf, die sowohl die deutsche Rechtsprechung als auch das Verhältnis zu kurdischen Aktivisten betreffen. Besonders kritisch ist die Tatsache, dass die Ermächtigungen des BMJV nicht angefochten werden können, was einen erheblichen Einfluss auf die laufenden Verfahren hat. Diese rechtlichen Strukturen haben dazu geführt, dass eine Vielzahl politisch aktiver Kurden seit den 1980er Jahren von den deutschen Behörden verfolgt wird.

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Aktuell betroffene Aktivisten sind in verschiedenen Stadien der Verfahren. Inzwischen sind 69 Aktivisten entweder verurteilt oder als angeklagt erfasst worden. Die soziale und politische Situation der kurdischen Gemeinschaft in Deutschland bleibt angespannt, während diese Prozesse fortgeführt werden.

Die namentlich bezeichneten Angeklagten haben wiederholt um Unterstützung und öffentliche Berichterstattung gebeten, um auf die ihrer Meinung nach ungerechten Verfahren aufmerksam zu machen. Durch die Transparenz und die kritische Beobachtung dieser Prozesse erhoffen sie sich vielleicht eine Veränderung in der Wahrnehmung und Behandlung ihrer Fälle.

Für diejenigen, die mehr über die Entwicklungen in diesen Verfahren erfahren möchten, bietet ein Artikel auf anfdeutsch.com weitere Einblicke und Details zu den anstehenden Terminen und dem rechtlichen Rahmen dieser Prozesse.

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