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Bundesweite Durchsuchungen: BKA geht gegen New World Order -Anführer vor

Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt haben heute in einem koordinierten Einsatz in sechs Bundesländern gegen zehn mutmaßliche Anführer der Online-Gruppierung "New World Order" aufgrund von schweren Cyberverbrechen wie Cybermobbing und Doxing ermittelt, um dem zunehmenden Hass und der Bedrohung im Internet entgegenzuwirken.

Wiesbaden (ots) – In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Morgen in mehreren Bundesländern gezielte Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Online-Gruppierung „New World Order“ durchgeführt. Diese Gruppierung wird verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, die Systematisches Cybermobbing und Cyberstalking im Internet betreibt.

Die Polizei durchsuchte im Auftrag der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) insgesamt zehn Wohnungen in sechs Bundesländern: Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen. Bei diesen Durchsuchungen wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt, die in den kommenden Ermittlungen eine zentrale Rolle spielen könnten.

Die Methoden der Gruppierung

Die „New World Order“ ist eine rein virtuelle Gemeinschaft, die sich aus einer Vielzahl von Personen zusammensetzt. Mit gezielten Angriffen haben die Anführer der Gruppierung vor allem Mitglieder der Online-Streamer-Szene ins Visier genommen. Diese haben oft eine verletzliche Position, darunter auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die als „Masken“ bezeichnet werden. Die Gruppierung verfolgt und bedroht diese Menschen durch verschiedene soziale Medien, um sie zu belästigen und zu beleidigen.

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Ein weiteres zentrales Element ihrer Taktik ist das sogenannte „Doxing,“ bei dem Mitglieder versuchen, persönliche Daten ihrer Opfer zu beschaffen, um diese während der Livestreams zu veröffentlichen. Hierbei setzen sie manipulierte Telefonnummern ein, um unter falscher Identität an Informationen zu gelangen, die oft sowohl aus öffentlichen als auch aus nicht-öffentlichen Datenbanken sowie von Behörden stammen.

Die Methoden der Täter sind nicht nur digital, sondern können auch zu physischen Bedrohungen führen. Die Gruppierung missbraucht Notrufnummern, um fiktive Notfälle zu melden. So können sie beispielsweise Feuerwehr oder Polizei alarmieren, um während eines Livestreams einen risikobehafteten Zugriff auf die Wohnung ihrer Opfer zu provozieren – diese Methode wird als „Swatting“ bezeichnet. Ziel ist hier, die Opfer unter dem Vorwand eines realen Verbrechens in akute Gefahr zu bringen.

Diese umfassenden Ermittlungen repräsentieren nicht nur eine Reaktion auf individuelle Straftaten, sondern auch ein starkes Signal gegen das wachsende Problem des Online-Hass und der Bedrohung im Internet. Laut ZIT und BKA wird mit den heutigen Maßnahmen erneut klargestellt, dass derartige Vergehen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Täter müssen sich jederzeit auf eine ernsthafte strafrechtliche Verfolgung gefasst machen, besonders wenn gefährdete oder schutzbedürftige Personen ins Visier genommen werden.

Diese Aktionen des BKA und der ZIT sind Teil einer breiteren Strategie zur Bekämpfung von Online-Delikten und zeigen, dass die Behörden entschlossen sind, gegen jegliche Form von Ausgrenzung, Bedrohung sowie Hass im Internet vorzugehen. Die Ermittler hatten erst im März 2024 einen bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Frauenfeindlichkeit im Internet ins Leben gerufen und setzen nun mit diesen Maßnahmen einen weiteren markanten Akzent in ihrem Kampf gegen digitale Kriminalität.

– NAG

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