Kassel

Vorsicht Gummibärchen: Rückruf wegen psychoaktivem Fliegenpilzgift

Dringender Rückruf für die Muscimol Gummies, die mit Fliegenpilz-Gift kontaminiert sind und schwere psychische Nebenwirkungen verursachen können, wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 28. August 2024 aufgrund der Gefahren für Verbraucher herausgegeben.

Ein besorgniserregender Vorfall im Süßigkeitenregal sorgt für Aufregung: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat vor einer Gummibärchen-Sorte gewarnt, die einen potenziell gefährlichen Inhaltsstoff enthält. In einer Packung der sogenannten Muscimol Gummies stecken psychoaktive Wirkstoffe, die aus dem Fliegenpilz, einem giftigen Pilz, stammen. Dies hat zu einem dringenden Rückruf dieser Produkte geführt.

Die Packung enthält nur zwei Fruchtgummis, aber das, was verborgen in jedem von ihnen steckt, ist alarmierend. Mit jeweils 5 Milligramm Muscimol pro Gummibärchen könnte der Verzehr zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen, da dieser psychoaktive Stoff tiefgreifende Auswirkungen auf die Psyche haben kann. Das BVL hat die Verbraucher eindringlich gewarnt, insbesondere vor den Gefahren, die Kinder beim Verzehr dieser Gummibärchen erleben können, da sie diese möglicherweise für normale Süßigkeiten halten.

Wirkungen des Fliegenpilz-Gifts

Die Symptome, die nach dem Verzehr von Muscimol auftreten können, sind äußerst besorgniserregend. Die Wirkung ähnelt der von Alkohol und kann innerhalb von 30 Minuten bis zu zwei Stunden nach dem Genuss eintreten. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören:

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  • Schläfrigkeit oder ein Dämmerzustand
  • Veränderte Wahrnehmung von Raum und Zeit
  • Halluzinationen und Farbige Scheinbilder
  • Erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen
  • Euphorische Zustände und ein Gefühl der Schwerelosigkeit
  • Aber auch Angst- und Panikattacken

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass eine zu hohe Dosis von Muscimol zu ernsthaften Vergiftungen führen kann, die sich in Übelkeit, Erbrechen und Schwindel äußern können. In schweren Fällen sind auch Muskelzuckungen, Verwirrtheit und Bauchschmerzen möglich, die im schlimmsten Fall zu Bewusstlosigkeit oder sogar Koma führen können. Das BVL warnt daher eindringlich vor den psychischen Folgen, die mit solch einem Erlebnis verbunden sein könnten.

Das BVL hat präzise Informationen zu dem Rückruf bereitgestellt. Bei den Muscimol Gummies handelt es sich um ein Produkt der DCM Manufaktur GmbH, das in einer Packung mit zwei Gummibärchen verkauft wird. Während kein spezifisches Haltbarkeitsdatum angegeben ist, empfehlen die Hersteller eine Verzehrdauer von sechs Monaten nach dem Öffnen der Verpackung.

Muscimol: Legal, aber gefährlich

Ein weiterer erschreckender Aspekt ist, dass Muscimol nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Dies bedeutet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf solcher Produkte anders sind, als man vielleicht annehmen könnte. Das BVL betont jedoch, dass der Verzehr solcher Gummibärchen in jedem Fall vermieden werden sollte.

Ebenfalls wichtig ist, dass Muscimol nicht nur im Fliegenpilz, sondern auch im Pantherpilz zu finden ist, einem weiteren giftigen Pilz, der leicht mit essbaren Arten verwechselt werden kann. Bei der Pilzernte sollten deshalb besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um versehentliche Vergiftungen zu vermeiden.

Angesichts dieser alarmierenden Erkenntnisse bleibt abzuwarten, wie die Hersteller und Distrubuteure auf diesen Rückruf reagieren werden und ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Verbraucher werden dringend aufgefordert, solche Produkte zu meiden und die Warnungen des BVL ernst zu nehmen.

– NAG

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